FAQ (Häufig gestellte Fragen und Antworten)


Was beinhaltet das Serviceportal Niedersachsen?


Das Serviceportal Niedersachsen beinhaltet Information zu Verwaltungsleistungen, sogenannte Dienstleitungsbeschreibungen, die Ihnen erklären wie Sie diese in Anspruch nehmen können. Zu den Verwaltungsleistungen finden Sie auch die dafür vor Ort für Sie zuständigen Stellen - neben Kontaktangaben, Anlaufadressen und Formularen. Der Service ist an die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Wirtschaftsunternehmen ausgerichtet.

Warum muss ich einen Ort angeben?


Eine Dienstleistung bzw. ein Anliegen ist abhängig von einer lokalen Behörde. Um diese ermitteln zu können, benötigt das Serviceportal Niedersachsen einen Ort.

Was ist ein Anliegen?


Unter Anliegen versteht man einen Bedarfsfall. Sie benötigen in einer bestimmten Lebenssituation eine “amtliche“ Genehmigung, einen Bescheid oder eine Auskunft. Das ist Ihr Anliegen.

Was sind Leistungen?


Leistungen sind Verwaltungsleistungen von Behörden, wie die Erteilung einer Erlaubnis oder Genehmigung, die Entgegennahme einer Anmeldung, Anzeige und ähnliches.
Wenn Sie nach einer Leistung suchen und entsprechende Einträge finden, können Sie die jeweilige Beschreibung zur Verwaltungsleistung aufrufen.
Die Leistungsbeschreibung:
  • erläutert das Verwaltungsverfahren

  • zeigt Rechtsbezüge auf

  • benennt Fristen und Gebühren

  • nennt die zuständigen Behörden

  • zeigt die entsprechenden Formulare an,

  • benennt weitere Dokumente, die Sie ggf. zur Antragsstellung benötigen.

Was ist eine zuständige Stelle?


Unter zuständiger Stelle versteht man eine Behörde oder Körperschaft, die für Sie eine bestimmte Dienstleistung erbringen kann/soll und dafür auch tatsächlich rechtlich zuständig ist.

Warum finde ich keine zuständige Stelle für mein Anliegen?


Die betreffende Behörde (Kommune, Landesbehörde, Bundesbehörde) ist vermutlich noch nicht an den Service angeschlossen und die Daten liegen deshalb nicht vor. In diesem Fall hilft eine direkte Suche über eine Suchmaschine wie z.B. Google weiter, da Kommunen, Landesbehörden und Bundesbehörden über eigene Internetauftritte verfügen und die Chance somit groß ist, dass man über eine Suchanfrage auch entsprechende Kontakte findet, an die man sich wenden kann.

Warum finde ich zu meinem Suchbegriff keine Verwaltungsdienstleistung?


Die gesuchte Dienstleistungsbeschreibung ist eventuell unter anderen Begrifflichkeiten im System enthalten. Versuchen Sie andere Begriffe.
Falls Sie nichts finden, können Sie per Kontaktformular um Auskunft anfragen: landesredaktion@niedersachsen.de. Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Redaktion Sie nur bei der Suche nach zuständigen Stellen unterstützen kann. Sie kann für Sie kein Antragsverfahren durchführen oder Ihre Nachricht weitervermitteln.

Warum gibt es bei manchen Dienstleistungsbeschreibungen kein Formular für die Antragsstellung?


Das kann unterschiedliche Ursachen haben:

Der Service enthält ein großes Formularkontingent, es sind aber noch nicht für alle Verwaltungsdienstleistungen Antragsformulare über den Service erhältlich. Die meisten Formulare finden sich zu den Dienstleistungen, die sich an Gewerbe und Handwerk richten. Wenden Sie sich in diesem per Email direkt an die zuständige Stelle und fragt dort nach dem benötigten Formular.

Formulare können je nach Verwaltungsdienstleistung von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein, deshalb ordnen Redaktionen der zuständigen Stellen die Formulare den Beschreibungen zu. Eventuell haben die Redaktionen der Kommunen aber noch keine Formularzuordnung vorgenommen.

Wenden Sie sich in diesem per Email direkt an die zuständige Stelle und fragt dort nach dem benötigten Formular.

Bei vielen Verwaltungsdienstleistung ist keine formelle Antragsstellung erforderlich. Dies müsste der Beschreibung zu entnehmen sein. Hier genügt ein formloses Anschreiben als Antrag.

Ich habe nichts gefunden, da mein Anliegen etwas kompliziert ist. Kann ich mein Anliegen auch über das Kontaktformular des Bürger- und Unternehmensservices abwickeln?


Beim Bürger- und Unternehmensservice handelt es sich um ein reines Auskunftssystem. Eine direkte Verfahrensabwicklung ist nur mit zuständigen Stellen möglich. Über folgende Emailadresse können Sie aber Verbindung mit der Koordination aufnehmen. Diese wird Sie Ihnen die zuständige Stelle benennen: landesredaktion@niedersachsen.de

Kann ich über den Service auch Verwaltungsgänge erledigen?


Über diesen Service können nur in Teilbereichen Verwaltungsgänge erledigt werden, dann wenn bereits elektronische Anträge vorhanden sind.

Kann ich über den Service via Kontaktformular Petitionen oder Beschwerden einreichen?


Über die Koordination des Bürger- und Unternehmensservices können nur Auskünfte über die dafür zuständigen Stellen erteilt werden. Direkte Verfahrensabwicklungen sind nicht möglich. Es kann auch keine Rechtsbeihilfe geleistet werden.

Ich habe einen inhaltlichen Fehler gefunden, wie kann ich diesen melden?


Bitte den Fehler einfach melden: landesredaktion@niedersachsen.de

Wird im Unternehmensbereich die Europäische Dienstleistungsrichtlinie unterstützt?


Das Ziel der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist, Dienstleistungen und die Gründung betrieblicher Niederlassungen über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen.
Durch die Einführung gestraffter Genehmigungsverfahren und Verwaltungsvereinfachung mittels elektronischer Verfahren sollen die Ziele der Richtlinie umgesetzt werden. Mit Hilfe der Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie den Weg durch die Behörden.
Die Richtlinie sieht vor, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch abgewickelt werden können. Um dieses zu gewährleisten, stehen Ihnen über den Unternehmensassistenten entsprechende Suchfunktionen zur Verfügung. Dabei können Sie nach Ihrer Tätigkeit oder Dienstleistung - zum Beispiel Restaurant oder Bäckerei, suchen und finden alle Verwaltungsleistungen gelistet, die Sie speziell zur Tätigkeit/Dienstleistung benötigen könnten.

Wie unterstützt mich das Niedersächsische Serviceportal mit meinem Unternehmen?


Über die Suchhilfe im Unternehmensassistenten können Sie sich Leistungsbündel gefiltert nach den Geschäftslagen: Unternehmen gründen, Unternehmen führen und Unternehmen schließen im Rahmen der Europäische Dienstleistungsrichtlinie individuell zusammenstellen lassen.
Sie unterstützt Sie auch, wenn Sie bereits Ihren Firmensitz im Europäischen Ausland haben und in Deutschland mit einer Niederlassung tätig werden möchten.
Klicken Sie auf den Navigationspunkt Unternehmensassistent und geben Sie zunächst den Ort ein, an dem Sie schwerpunktmäßig tätig werden wollen.

Welche Wirtschaftszweige und Berufe deckt die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ab?


Die Richtlinie findet auf eine große Bandbreite von Tätigkeiten Anwendung, unabhängig davon, ob diese für Unternehmen oder für Verbraucher erbracht werden.

Beispiele hierfür sind:

  • Rechts- und Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Buchhalter, Vermessungsingenieure

  • Unternehmensbezogene Dienstleistungen (wie z. B. Unterhaltung von Büroräumen, Managementberatung, Organisation von Veranstaltungen, Beitreibung von Forderungen, Werbung und Personalagenturen)

  • Handel (einschließlich des Einzel- und Großhandels von Gütern und Dienstleistungen)

  • Dienstleistungen im Bereich des Fremdenverkehrs und der Freizeit (z. B. Reisebüros, Hotels, Restaurants, Catering-Services, Sportzentren und Freizeitparks)

  • Dienstleistungen im Baugewerbe, Handwerker, Installation und Wartung von Ausrüstungen

  • Informationsdienstleistungen (wie z. B. Webdesign und -programmierung, Nachrichtenagenturen, Verlagswesen und Computerprogrammierung)

  • Dienstleistungen auf dem Gebiet der Ausbildung und Bildung

  • Miet- (einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen) und Leasingdienstleistungen, Immobiliendienstleistungen

  • Zertifizierungs- und Prüfungstätigkeiten

Wer ist Dienstleister?


Dienstleister ist, wer eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Die Tätigkeit muss gegen Entgelt erbracht werden, das heißt, sie muss wirtschaftlicher Natur sein.
Dienstleister können Freiberufler sein, Einzelunternehmer oder Unternehmen, die als GmbH, AG oder als eine andere Kapitalgesellschaft firmieren.

Leistungen des Portals im Überblick


Das Niedersächsische Verwaltungsportal unterstützt Sie bei der Planung, Strukturierung und Durchführung Ihres Vorhabens:
  • Durchführung eines Vorhabens

    Sie können Ihre Vorhaben online aus der Ferne stellen. Zur jeweiligen Leistungsbeschreibung mit zuständiger Stelle finden Sie den Aufruf des Onlinedienstes.

  • Beschaffung von Dokumenten

    Alle notwendigen Formulare und Dokumente werden Ihnen zur Verfügung gestellt, zeitraubende Behördengänge werden vermieden.

  • Kommunikation

    Sie können sich mit den zuständigen Behörden und Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner in Verbindung setzen.

    Wenn Sie den Einheitlichen Ansprechpartner kontaktieren, wird dieser Sie durch die Verfahren lotsen.

Sind meine Daten sicher?


Ihre Daten werden sowohl gegen Verlust als auch gegen Datenmissbrauch durch Dritte geschützt.
Personenbezogene Daten werden lediglich im Rahmen der Registrierung und der elektronischen Antragsstellung erfasst und in einem speziell abgesicherten System gespeichert.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Antragsstellung nur über die Formulare an die betroffenen Behörden zur Bearbeitung weitergeleitet.

Welchen Service bieten die Einheitlichen Ansprechpartner?


Einheitliche Ansprechpartner geben Ihnen Auskunft über die jeweiligen Verwaltungsverfahren. Auf Wunsch begleiten sie Ihr Vorhaben und leiten alle Unterlagen an die zuständigen Stellen weiter.
Die Einheitlichen Ansprechpartner stehen Ihnen auch bei elektronischer Antragstellung zur Verfügung. Sie können den vor Ort für Sie zuständigen Ansprechpartner verwenden oder den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes. Kontakt: ea@mw.niedersachsen.de

Wie finde ich meinen zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner?


Geben Sie den Ort Ihres Vorhabens ein, z. B. den Ort, in dem Sie ein Geschäft eröffnen wollen. Das Portal weist Ihnen den richtigen Ansprechpartner zu: einheitlicher Ansprechpartner
Falls Sie sich noch nicht für einen bestimmten Ort zur Niederlassung entschieden haben und unsicher sind, an welche Kommune Sie sich wenden sollten, steht Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner des Landes Niedersachsen zur Verfügung.