FAQ (Häufig gestellte Fragen und Antworten)
Was beinhaltet das Serviceportal Niedersachsen?
Warum muss ich einen Ort angeben?
Was ist ein Anliegen?
Was sind Leistungen?
erläutert das Verwaltungsverfahren
zeigt Rechtsbezüge auf
benennt Fristen und Gebühren
nennt die zuständigen Behörden
zeigt die entsprechenden Formulare an,
benennt weitere Dokumente, die Sie ggf. zur Antragsstellung benötigen.
Was ist eine zuständige Stelle?
Warum finde ich keine zuständige Stelle für mein Anliegen?
Warum finde ich zu meinem Suchbegriff keine Verwaltungsdienstleistung?
Warum gibt es bei manchen Dienstleistungsbeschreibungen kein Formular für die Antragsstellung?
Der Service enthält ein großes Formularkontingent, es sind aber noch nicht für alle Verwaltungsdienstleistungen Antragsformulare über den Service erhältlich. Die meisten Formulare finden sich zu den Dienstleistungen, die sich an Gewerbe und Handwerk richten. Wenden Sie sich in diesem per Email direkt an die zuständige Stelle und fragt dort nach dem benötigten Formular.
Formulare können je nach Verwaltungsdienstleistung von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein, deshalb ordnen Redaktionen der zuständigen Stellen die Formulare den Beschreibungen zu. Eventuell haben die Redaktionen der Kommunen aber noch keine Formularzuordnung vorgenommen.
Wenden Sie sich in diesem per Email direkt an die zuständige Stelle und fragt dort nach dem benötigten Formular.
Bei vielen Verwaltungsdienstleistung ist keine formelle Antragsstellung erforderlich. Dies müsste der Beschreibung zu entnehmen sein. Hier genügt ein formloses Anschreiben als Antrag.
Ich habe nichts gefunden, da mein Anliegen etwas kompliziert ist. Kann ich mein Anliegen auch über das Kontaktformular des Bürger- und Unternehmensservices abwickeln?
Kann ich über den Service auch Verwaltungsgänge erledigen?
Kann ich über den Service via Kontaktformular Petitionen oder Beschwerden einreichen?
Ich habe einen inhaltlichen Fehler gefunden, wie kann ich diesen melden?
Wird im Unternehmensbereich die Europäische Dienstleistungsrichtlinie unterstützt?
Wie unterstützt mich das Niedersächsische Serviceportal mit meinem Unternehmen?
Welche Wirtschaftszweige und Berufe deckt die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ab?
Beispiele hierfür sind:
Rechts- und Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Buchhalter, Vermessungsingenieure
Unternehmensbezogene Dienstleistungen (wie z. B. Unterhaltung von Büroräumen, Managementberatung, Organisation von Veranstaltungen, Beitreibung von Forderungen, Werbung und Personalagenturen)
Handel (einschließlich des Einzel- und Großhandels von Gütern und Dienstleistungen)
Dienstleistungen im Bereich des Fremdenverkehrs und der Freizeit (z. B. Reisebüros, Hotels, Restaurants, Catering-Services, Sportzentren und Freizeitparks)
Dienstleistungen im Baugewerbe, Handwerker, Installation und Wartung von Ausrüstungen
Informationsdienstleistungen (wie z. B. Webdesign und -programmierung, Nachrichtenagenturen, Verlagswesen und Computerprogrammierung)
Dienstleistungen auf dem Gebiet der Ausbildung und Bildung
Miet- (einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen) und Leasingdienstleistungen, Immobiliendienstleistungen
Zertifizierungs- und Prüfungstätigkeiten
Wer ist Dienstleister?
Leistungen des Portals im Überblick
Durchführung eines Vorhabens
Sie können Ihre Vorhaben online aus der Ferne stellen. Zur jeweiligen Leistungsbeschreibung mit zuständiger Stelle finden Sie den Aufruf des Onlinedienstes.
Beschaffung von Dokumenten
Alle notwendigen Formulare und Dokumente werden Ihnen zur Verfügung gestellt, zeitraubende Behördengänge werden vermieden.
Kommunikation
Sie können sich mit den zuständigen Behörden und Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner in Verbindung setzen.
Wenn Sie den Einheitlichen Ansprechpartner kontaktieren, wird dieser Sie durch die Verfahren lotsen.