Erklärung zur Barrierefreiheit

10.12.2020 Stand der Erklärung

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://service.niedersachsen.de/

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.
Bedingt durch den momentanen Neuaufbau der Internetpräsenz weisen wir aber auf folgende noch bestehende Mängel hin, die nach und nach beseitigt werden:

  • Fehlende HTML-Strukturelemente für Überschriften

  • Fehlende anforderungskonforme Gliederung der Inhalte

  • Fehlende Nutzbarkeit ohne Farben

  • Fehlende Anpassbarkeit der Textabstände

  • Fehlende Überspringbarkeit von Inhaltebereichen

  • Mitunter fehlen aussagekräftige Linktexte

  • Fehlende Auszeichnung anderssprachiger Wörter und Abschnitte

  • Nicht immer korrekte Syntax

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Das Portal service.niedersachsen.de wird grundlegend erneuert. Das jetzige System wurde nicht für diese Anforderungen entwickelt. Mit der Neuentwicklung von service.niedersachsen.de werden die oben aufgelisteten Anforderungen nach und nach umgesetzt. Um eine doppelte Arbeit und hohe Kosten zu vermeiden, haben wir uns für diesen Weg entschieden.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Ihr Service-Portal-Team

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.12.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
landesredaktion@it.niedersachsen.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 - 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)

Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:
www.service.niedersachsen.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt.

  • Texte in leichter Sprache

Datum der Veröffentlichung der Website oder der mobilen Anwendung:
10.12.2020