Für Behörden


Der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) enthält mehr als 3000 Beschreibungen zu Verwaltungsleistungen der niedersächsischen Behörden sowie zu länderübergreifenden Leistungen der öffentlichen Verwaltung von A wie Abbruchanzeige bis Z wie Zweitwohnungssteuer.

Der BUS ist Teil der Umsetzung des Föderalen Informationsmanagements, das aus einem standardisierten bundesweiten Redaktionsnetzwerk mit methodischen Erstellungsprozessen besteht. Neben dem Auftrag, Bürgerinnen und Bürger mit Information über alle Verwaltungsdienstleistungen zu versorgen, erfüllt der Dienst auch gesetzliche Informationspflichten. Er sorgt dabei für die Einhaltung der Vorgaben folgender Rechtsgrundlagen:

  • Europäische Dienstleistungsrichtlinie,

  • Berufsqualifikationsrichtlinie,

  • Verordnung zum zentralen europäischen Zugangstor (Single Digital Gateway; SDG-Verordnung),

  • Onlinezugangsgesetz (OZG),

  • Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG).

Die Inhalte des BUS werden von der Landesredaktion im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) betreut. Die Redakteurinnen und Redakteure beziehen die Texte über den Leistungskatalog des Bundes und der Länder (LeiKa) oder erstellen Inhalte basierend auf landesrechtlichen Vorgaben und nach Bedarf der Behörden gemeinsam mit den Ressorts oder Kommunen. Der Informationsaufbau unterstützt dabei den XÖV-Standard XZUFI, über den die Inhalte maschinenlesbar zwischen Portalen ausgetauscht werden können.

Im BUS ist es möglich, eine vollständige vertikale Abbildung von Zuständigkeiten über alle Verwaltungsebenen hinweg zu erfassen und darzustellen. Bei der Erfassung und Pflege der Daten werden alle Ebenen der Verwaltung einbezogen: Die Fachressorts in den Landesministerien erstellen rechtssichere Leistungsbeschreibungen, beruhend auf Landesrecht oder in Erweiterung von Bundesrecht, die in der Ebene der Kommunalverwaltung um regionale und kommunale Besonderheiten zum Vollzug ergänzt und mit den tatsächlich zuständigen Stellen versehen werden. So ist beispielsweise die Abbildung kommunaler Satzungen und Formulare möglich. Die Erfassung der zuständigen Stellen direkt durch die Verwaltungen vor Ort sichert gerade in der Aufgabenteilung zwischen Gemeinde und Landkreis sachlich richtige Aussagen zur Zuständigkeit.

Im BUS eingestellte Inhalte können über Schnittstellen bezogen und für eigene behördliche Internetportale verwendet werden. Sie werden auch für die Auskunft der Behörden-Rufnummer 115 bereitgestellt.

Alle Behörden im Geltungsbereich des NDIG müssen allgemeine Informationen zu ihrer Behörde im BUS veröffentlichen (§ 5 Abs. 1 NDIG). Ebenso müssen detaillierte Informationen zu den einzelnen Verwaltungsleisten im BUS veröffentlicht werden (§ 5 Abs. 2 NDIG).

Nahezu alle niedersächsischen Kommunen und viele Landesbehörden sind mittlerweile an den BUS angeschlossen. Sie erhalten über einen monatlichen Newsletter Hinweise zu Änderungen im Leistungsportfolio, um zeitnah auf Aktualisierungen reagieren zu können.

Der BUS ist an den Portalverbund Deutschland angebunden. Dadurch ist es möglich, in beliebigen angeschlossenen Behördenportalen das Gesamtleistungsspektrum der deutschen Verwaltung abzurufen. Über den Portalverbund erfolgt auch die Anbindung an das Single Digital Gateway.

Einbindungsvarianten für niedersächsische Behörden

Der BUS basiert auf der Software Infodienste. Er wird als Hauptbestandteil des Niedersächsischen Verwaltungsportals unter Serviceportal Niedersachsen bereitgestellt. Kommunen können einen eigenen Mandanten im BUS einrichten lassen, mit einem Redaktionsteam Daten einpflegen und diese im eigenen Layout in den Internetauftritt der Kommune einbinden.

Der BUS bietet aber weitere Möglichkeiten, Bürger- und Unternehmensinformationen in die eigene kommunale Webpräsenz einzubinden. Somit steht Kommunen der gesamte Datenbestand jederzeit und gepflegt zur Verfügung, eine homogene Darstellung der Daten auf den einzelnen Verwaltungsebenen wird so sichergestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt layoutneutral.

Grundsätzlich existieren drei Einbindungsvarianten:

  • Einbindungsassistent (Include-Wizard),

  • Webservice mit lesender und/oder schreibender Schnittstelle,

  • REST-Webservices zur Abdeckung häufiger Einsatzszenarien.

Erläuterungen zu den Varianten und Vorgehensweisen finden Sie unter Infodienste-Integration und Schnittstellen.

Neben Niedersachsen verwenden sieben weitere Länder die Software Infodienste für ihr zentrales Verwaltungsportal. Die Länder bilden gemeinsam eine Entwicklungsgemeinschaft.

Anbindung von Behörden

Der BUS wird den niedersächsischen Behörden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Betreiber ist IT.Niedersachsen im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Sport. Das Ministerium erfüllt damit seine Verpflichtung nach § 12 Absatz 1 Nr. 3 NDIG (Basisdienst für die Informationsbereitstellung).

Als Unterstützungsleistung des Landes erfolgt eine Beratung und Schulung von Redaktionen, die den IncludeWizard verwenden möchten, sowie ein Zertifizierungsworkshop für spätere Webservicenutzer. Behörden, die sich an den BUS anschließen möchten, schicken bitte eine E-Mail an folgende Adresse:

servicedesk-NVP@it.niedersachsen.de

Stichwort: Anbindung BUS

Ist Ihre Behörde bereits an den BUS angeschlossen und Sie haben Fragen oder Probleme im Bereich der Nutzerverwaltung, wenden Sie sich bitte direkt an support@teleport.de.