Leichte Sprache
Schutz vor Kündigung
Menschen mit Behinderung haben einen besonderen Schutz vor Kündigung.
Das Amt hilft den Menschen
Der Arbeit-Geber kann auch im Amt fragen.
Wenn er einen Menschen mit Behinderung kündigt.
Der Arbeit-Geber muss ein Formular ausfüllen.
Das gibt es beim Integrations-Amt.
Das Amt versucht:
Das sich alle einigen.
An wen muss ich mich wenden?
Kommen Sie dafür ins Amt.