Leichte Sprache

Schutz vor Kündigung

Menschen mit Behinderung haben einen besonderen Schutz vor Kündigung.

Das Amt hilft den Menschen

 

Der Arbeit-Geber kann auch im Amt fragen.

Wenn er einen Menschen mit Behinderung kündigt.

Der Arbeit-Geber muss ein Formular ausfüllen.

Das gibt es beim Integrations-Amt.

Das Amt versucht:

Das sich alle einigen.

An wen muss ich mich wenden?

Kommen Sie dafür ins Amt.