Leichte Sprache
Kostenloses Fahren im Personen-Nah-Verkehr
Sie können mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis in grün und orange
umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Sie müssen aber im Fern-Verkehr bezahlen.
Der öffentliche Personen-Nah-Verkehr ist zum Beispiel:
- Bus und Zug.
- Straßen-Bahn.
- U-Bahn.
Manchmal dürfen auch Schwer-Kriegs-Beschädigte umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Oder Versorgungs-Berechtigte.
Oder Entschädigungs-Berechtigte.
An wen muss ich mich wenden?An wen muss ich mich wenden?
Kommen Sie ins Versorgungsamt.
An wen muss ich mich wenden?
Kommen Sie ins Versorgungsamt.
VoraussetzungenVoraussetzungen
Sie können mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis in grün und orange
umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren wenn:
- Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht
der Grad der Behinderung 50.
Oder eine höhere Zahl.
- Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht auch
ein Buchstabe.
Das schwere Wort für den Buchstaben ist: Merk-Zeichen.
Mit einigen Merk-Zeichen können Sie umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren:
- Sie haben das Merk-Zeichen G.
Oder Sie haben das Merk-Zeichen H.
- Oder Sie haben das Merk-Zeichen Gl.
Sie können auch mehrere Merk-Zeichen haben.
Voraussetzungen
Sie können mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis in grün und orange
umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren wenn:
- Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht
der Grad der Behinderung 50.
Oder eine höhere Zahl. - Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht auch
ein Buchstabe.
Das schwere Wort für den Buchstaben ist: Merk-Zeichen.
Mit einigen Merk-Zeichen können Sie umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren:
- Sie haben das Merk-Zeichen G.
Oder Sie haben das Merk-Zeichen H. - Oder Sie haben das Merk-Zeichen Gl.
Sie können auch mehrere Merk-Zeichen haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie brauchen auch einen extra Zettel.
Der Zettel heißt: Beiblatt.
Auf dem Beiblatt klebt ein kleines Stück Papier.
Das kleine Stück Papier heißt: Wert-Marke.
Die Wert-Marke sagt:
Sie dürfen umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie brauchen auch einen extra Zettel.
Der Zettel heißt: Beiblatt.
Auf dem Beiblatt klebt ein kleines Stück Papier.
Das kleine Stück Papier heißt: Wert-Marke.
Die Wert-Marke sagt:
Sie dürfen umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Welche Gebühren fallen an?Welche Gebühren fallen an?
Für die Wert-Marke müssen Sie 80,- Euro zahlen.
Dann können Sie 1 Jahr umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Oder Sie zahlen 40,- Euro.
Dann können Sie 6 Monate umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Sie bekommen die Wert-Marke umsonst:
- Sie haben das Merk-Zeichen Bl. Oder Sie haben das Merk-Zeichen H.
- Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Arbeitslosen-Geld 2 Das Arbeitslosen-Geld 2 heißt auch Hartz 4.
- Oder Sie sind schwerbehindert. Und Sie bekommen Sozial-Hilfe.
- Oder Sie sind schwerbehindert. Und Sie bekommen Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe.
- Oder Sie sind schwerbehindert. Und Sie bekommen einige Leistungen nach dem Bundes-Versorgungs-Gesetz. Die Leistungen stehen in den §§ 27a und 27d. Das Zeichen § steht für Paragraph. So spricht man das: pa ra graf. Das ist ein Abschnitt in einem Gesetz. Das Zeichen für mehrere Paragraphen ist: §§.
Fragen Sie beim Versorgungs-Amt: Welche Leistungen sind das
Welche Gebühren fallen an?
Für die Wert-Marke müssen Sie 80,- Euro zahlen.
Dann können Sie 1 Jahr umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Oder Sie zahlen 40,- Euro.
Dann können Sie 6 Monate umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Sie bekommen die Wert-Marke umsonst:
- Sie haben das Merk-Zeichen Bl. Oder Sie haben das Merk-Zeichen H.
- Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Arbeitslosen-Geld 2 Das Arbeitslosen-Geld 2 heißt auch Hartz 4.
- Oder Sie sind schwerbehindert. Und Sie bekommen Sozial-Hilfe.
- Oder Sie sind schwerbehindert. Und Sie bekommen Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe.
- Oder Sie sind schwerbehindert. Und Sie bekommen einige Leistungen nach dem Bundes-Versorgungs-Gesetz. Die Leistungen stehen in den §§ 27a und 27d. Das Zeichen § steht für Paragraph. So spricht man das: pa ra graf. Das ist ein Abschnitt in einem Gesetz. Das Zeichen für mehrere Paragraphen ist: §§.
Fragen Sie beim Versorgungs-Amt: Welche Leistungen sind das
Was sollte ich noch wissen?Was sollte ich noch wissen?
Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis das Merk-Zeichen B steht:
Sie dürfen eine Person mitnehmen.
Das heißt: Jemand darf Sie begleiten.
Weil Sie Hilfe brauchen.
Diese Person heißt: Begleit-Person.
Die Begleit-Person fährt umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr.
Die Begleit-Person fährt auch umsonst im Fern-Verkehr.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis das Merk-Zeichen B steht:
Sie dürfen eine Person mitnehmen.
Das heißt: Jemand darf Sie begleiten.
Weil Sie Hilfe brauchen.
Diese Person heißt: Begleit-Person.
Die Begleit-Person fährt umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr.
Die Begleit-Person fährt auch umsonst im Fern-Verkehr.