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Kostenloses Fahren im Personen-Nah-Verkehr

Sie können mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis in grün und orange
umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Sie müssen aber im Fern-Verkehr bezahlen.

Der öffentliche Personen-Nah-Verkehr ist zum Beispiel:

  • Bus und Zug.
  • Straßen-Bahn.
  • U-Bahn.

Manchmal dürfen auch Schwer-Kriegs-Beschädigte umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Oder Versorgungs-Berechtigte.
Oder Entschädigungs-Berechtigte.

An wen muss ich mich wenden?

An wen muss ich mich wenden?

Kommen Sie ins Versorgungsamt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Sie können mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis in grün und orange
umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren wenn:

  • Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht
    der Grad der Behinderung 50.
    Oder eine höhere Zahl.
  • Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht auch
    ein Buchstabe.

Das schwere Wort für den Buchstaben ist: Merk-Zeichen.

Mit einigen Merk-Zeichen können Sie umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren:

  • Sie haben das Merk-Zeichen G.
    Oder Sie haben das Merk-Zeichen H.
  • Oder Sie haben das Merk-Zeichen Gl.
    Sie können auch mehrere Merk-Zeichen haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie brauchen auch einen extra Zettel.
Der Zettel heißt: Beiblatt.
Auf dem Beiblatt klebt ein kleines Stück Papier.
Das kleine Stück Papier heißt: Wert-Marke.

Die Wert-Marke sagt:
Sie dürfen umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

Für die Wert-Marke müssen Sie 80,- Euro zahlen.
Dann können Sie 1 Jahr umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Oder Sie zahlen 40,- Euro.
Dann können Sie 6 Monate umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.

Sie bekommen die Wert-Marke umsonst:

  • Sie haben das Merk-Zeichen Bl. Oder Sie haben das Merk-Zeichen H.
  • Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Arbeitslosen-Geld 2 Das Arbeitslosen-Geld 2 heißt auch Hartz 4.
  • Oder Sie sind schwerbehindert. Und Sie bekommen Sozial-Hilfe.
  • Oder Sie sind schwerbehindert. Und Sie bekommen Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe.
  • Oder Sie sind schwerbehindert. Und Sie bekommen einige Leistungen nach dem Bundes-Versorgungs-Gesetz. Die Leistungen stehen in den §§ 27a und 27d. Das Zeichen § steht für Paragraph. So spricht man das: pa ra graf. Das ist ein Abschnitt in einem Gesetz. Das Zeichen für mehrere Paragraphen ist: §§.
    Fragen Sie beim Versorgungs-Amt: Welche Leistungen sind das

Was sollte ich noch wissen?

Was sollte ich noch wissen?

Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis das Merk-Zeichen B steht:
Sie dürfen eine Person mitnehmen.
Das heißt: Jemand darf Sie begleiten.
Weil Sie Hilfe brauchen.
Diese Person heißt: Begleit-Person.
Die Begleit-Person fährt umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr.
Die Begleit-Person fährt auch umsonst im Fern-Verkehr.

Rechtsgrundlage