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Schwer-Behinderung: Kostenloses Fahren im Personen-Nah-Verkehr


Mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis in grün und orange:

Sie können umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.

Sie müssen aber im Fern-Verkehr bezahlen.

Der öffentliche Personen-Nah-Verkehr ist zum Beispiel:

  • Bus und Zug.
  • Straßen-Bahn.
  • U-Bahn.

Manchmal dürfen auch Schwer-Kriegs-Beschädigte umsonst fahren.

  • oder Versorgungs-Berechtigte
  • oder Entschädigungs-Berechtigte

An wen muss ich mich wenden?

Kommen Sie ins Versorgungsamt.

Was brauche ich?

  • Für die Beantragung einer kostenlosen Wertmarke:
    • Vorlage eines Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
      • Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
      • Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) oder
      • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
      • bzw. nach den §§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Was sollte ich noch wissen?

Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht:
der Grad der Behinderung 50.

Oder eine höhere Zahl.

 

Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht auch:
ein Buchstabe.

 

Das schwere Wort für den Buchstaben ist: Merk-Zeichen.

Mit einigen Merk-Zeichen können Sie umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren:

  • Sie haben das Merk-Zeichen G.
    Oder Sie haben das Merk-Zeichen H.

     
  • Oder Sie haben das Merk-Zeichen Gl.
    Sie können auch mehrere Merk-Zeichen haben.

     

Sie brauchen auch einen extra Zettel.

Der Zettel heißt: Beiblatt.

Auf dem Beiblatt klebt ein kleines Stück Papier.

Das kleine Stück Papier heißt: Wert-Marke.

Beiblatt mit Wertmarke

Die Wert-Marke sagt:

Sie dürfen umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.


Ab 1. Januar 2025 müssen Sie 104,- Euro bezahlen.

Dann können Sie 1 Jahr umsonst

im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.

Oder Sie zahlen ab 1. Januar 2025 53,- Euro.

Dann können Sie 6 Monate umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.

So bekommen Sie die Wert-Marke umsonst:

  • Sie haben das Merk-Zeichen Bl. Oder Sie haben das Merk-Zeichen H.
     
  • Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Bürgergeld.
     
  • Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Sozial-Hilfe.
     
  • Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe.
     
  • Oder Sie sind schwer-behindert.
    Und Sie bekommen einige Leistungen nach dem (schweres Wort: Bundes-Versorgungs-Gesetz).

     
  • Fragen Sie beim Versorgungs-Amt:
    Welche Leistungen sind das?

Manchmal dürfen auch Schwer-Kriegs-Beschädigte umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.

Oder Versorgungs-Berechtigte.

Oder Entschädigungs-Berechtigte.

Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis das Merk-Zeichen B steht:

Sie dürfen eine Person mitnehmen.

Das heißt: Jemand darf Sie begleiten.

Weil Sie Hilfe brauchen.

Diese Person heißt: Begleit-Person.

Die Begleit-Person fährt umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr.

Die Begleit-Person fährt auch umsonst im Fern-Verkehr.

Informationen bekommen Sie vom Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie.

Sie dürfen in ganz Deutschland mit den Zügen umsonst fahren.

Aber Sie dürfen nur mit Zügen im Nah-Verkehr umsonst fahren.

Das bedeutet zum Beispiel:

  • Sie dürfen mit der Regional-Bahn fahren.
    Die Abkürzung ist: RB.
  • Und Sie dürfen mit dem Regional-Express fahren.
    Die Abkürzung ist: RE.
  • Und Sie dürfen mit dem Interregio-Express fahren.
    Die Abkürzung ist: IRE.
  • Und Sie dürfen mit dem Metronom fahren.
    Die Abkürzung ist: ME.
  • Und Sie dürfen mit der Nord-West-Bahn fahren.
    Die Abkürzung ist: NWB.

Aber Sie dürfen nur in der 2. Klasse fahren.

Der Schwer-Behinderten-Ausweis ist in Zügen im Nah-Verkehr Ihr Fahr-Ausweis.

Sie dürfen aber nicht mit den Zügen im Fern-Verkehr umsonst fahren.

  • Züge im Fern-Verkehr sind zum Beispiel: der Inter-City-Express.
    Die Abkürzung ist ICE.
  • Züge im Fern-Verkehr sind auch der Inter-City.
    Die Abkürzung ist IC.
  • Züge im Fern-Verkehr sind auch der Euro-City.
    Die Abkürzung ist EC.

Im Fern-Verkehr müssen Sie normal bezahlen.

Sie haben das Merk-Zeichen B:

Ihre Begleit-Person darf umsonst fahren.

Mehr Informationen bekommen Sie bei der Deutschen Bahn.
Die Telefon-Nummer ist: 0 18 05 – 51 25 12