Leichte Sprache
Schwer-Behinderung: Kostenloses Fahren im Personen-Nah-Verkehr
Mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis in grün und orange:
Sie können umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Sie müssen aber im Fern-Verkehr bezahlen.
Der öffentliche Personen-Nah-Verkehr ist zum Beispiel:
- Bus und Zug.
- Straßen-Bahn.
- U-Bahn.
Manchmal dürfen auch Schwer-Kriegs-Beschädigte umsonst fahren.
- oder Versorgungs-Berechtigte
- oder Entschädigungs-Berechtigte
An wen muss ich mich wenden?
Kommen Sie ins Versorgungsamt.
Was brauche ich?
- Für die Beantragung einer kostenlosen Wertmarke:
- Vorlage eines Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
- Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
- Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) oder
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- bzw. nach den §§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Vorlage eines Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
Was sollte ich noch wissen?
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht:
der Grad der Behinderung 50.
Oder eine höhere Zahl.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht auch:
ein Buchstabe.
Das schwere Wort für den Buchstaben ist: Merk-Zeichen.
Mit einigen Merk-Zeichen können Sie umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren:
- Sie haben das Merk-Zeichen G.
Oder Sie haben das Merk-Zeichen H.
- Oder Sie haben das Merk-Zeichen Gl.
Sie können auch mehrere Merk-Zeichen haben.
Sie brauchen auch einen extra Zettel.
Der Zettel heißt: Beiblatt.
Auf dem Beiblatt klebt ein kleines Stück Papier.
Das kleine Stück Papier heißt: Wert-Marke.
Beiblatt mit Wertmarke
Die Wert-Marke sagt:
Sie dürfen umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Ab 1. Januar 2025 müssen Sie 104,- Euro bezahlen.
Dann können Sie 1 Jahr umsonst
im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Oder Sie zahlen ab 1. Januar 2025 53,- Euro.
Dann können Sie 6 Monate umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
So bekommen Sie die Wert-Marke umsonst:
- Sie haben das Merk-Zeichen Bl. Oder Sie haben das Merk-Zeichen H.
- Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Bürgergeld.
- Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Sozial-Hilfe.
- Oder Sie sind schwer-behindert. Und Sie bekommen Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe.
- Oder Sie sind schwer-behindert.
Und Sie bekommen einige Leistungen nach dem (schweres Wort: Bundes-Versorgungs-Gesetz).
- Fragen Sie beim Versorgungs-Amt:
Welche Leistungen sind das?
Manchmal dürfen auch Schwer-Kriegs-Beschädigte umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr fahren.
Oder Versorgungs-Berechtigte.
Oder Entschädigungs-Berechtigte.
Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis das Merk-Zeichen B steht:
Sie dürfen eine Person mitnehmen.
Das heißt: Jemand darf Sie begleiten.
Weil Sie Hilfe brauchen.
Diese Person heißt: Begleit-Person.
Die Begleit-Person fährt umsonst im öffentlichen Personen-Nah-Verkehr.
Die Begleit-Person fährt auch umsonst im Fern-Verkehr.
Informationen bekommen Sie vom Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie.
Sie dürfen in ganz Deutschland mit den Zügen umsonst fahren.
Aber Sie dürfen nur mit Zügen im Nah-Verkehr umsonst fahren.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Sie dürfen mit der Regional-Bahn fahren.
Die Abkürzung ist: RB. - Und Sie dürfen mit dem Regional-Express fahren.
Die Abkürzung ist: RE. - Und Sie dürfen mit dem Interregio-Express fahren.
Die Abkürzung ist: IRE. - Und Sie dürfen mit dem Metronom fahren.
Die Abkürzung ist: ME. - Und Sie dürfen mit der Nord-West-Bahn fahren.
Die Abkürzung ist: NWB.
Aber Sie dürfen nur in der 2. Klasse fahren.
Der Schwer-Behinderten-Ausweis ist in Zügen im Nah-Verkehr Ihr Fahr-Ausweis.
Sie dürfen aber nicht mit den Zügen im Fern-Verkehr umsonst fahren.
- Züge im Fern-Verkehr sind zum Beispiel: der Inter-City-Express.
Die Abkürzung ist ICE. - Züge im Fern-Verkehr sind auch der Inter-City.
Die Abkürzung ist IC. - Züge im Fern-Verkehr sind auch der Euro-City.
Die Abkürzung ist EC.
Im Fern-Verkehr müssen Sie normal bezahlen.
Sie haben das Merk-Zeichen B:
Ihre Begleit-Person darf umsonst fahren.
Mehr Informationen bekommen Sie bei der Deutschen Bahn.
Die Telefon-Nummer ist: 0 18 05 – 51 25 12


