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Einen vorläufigen Reispass bekommen

Sie können einen vorläufigen Reise-Pass bekommen.
Das bedeutet: Sie bekommen den Reise-Pass sofort.

Einen vorläufigen Reise-Pass bekommen Sie nur, wenn Sie ihn in den nächsten 3 Tage brauchen. Das müssen Sie nachweisen. Zum Beispiel: mit einem Flug-Ticket.

An wen muss ich mich wenden?

An wen muss ich mich wenden?

Kommen Sie dafür ins Amt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie das 1. Mal einen Reise-Pass wollen.

Dann müssen Sie mitbringen:

  • Geburts-Urkunde oder
  • Heirats-Urkunde oder
  • Familien-Stamm-Buch

Sie müssen Ihren alten Reise-Pass mitbringen.

Wenn Sie den nicht haben.

Bringen Sie einen anderen Ausweis von sich mit.

Zum Beispiel:

  • Personal-Ausweis
  • Führer-Schein

Viele Menschen sind nicht in Deutschland geboren.

Sie können aber Deutsche werden.

Dann bekommen die Menschen eine Bescheinigung.

Darin steht:

Sie sind nun Deutscher.

Für einen Reise-Pass müssen Sie die Bescheinigung mitbringen.

Spät-Aussiedler bekommen auch einen Reise-Pass.

Spät-Aussiedler bedeutet:

Diese Menschen mussten Deutschland verlassen.

Das war vor vielen Jahren.

Manche dieser Menschen kommen nun zurück.

Sie werden Spät-Aussiedler genannt.

Wenn sie nach 1993 zurück gekommen sind.

Spät-Aussiedler müssen nachweisen:

  • dass sie Deutsche sind
  • dass sie Deutsch sprechen können

Sie bekommen eine Bescheinigung.

Diese müssen Sie mitbringen.

Wenn Sie das 1. Mal einen Reise-Pass wollen.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

Sie müssen den Reise-Pass bezahlen.

Wenn Sie den Antrag stellen.

Sie können mit Bar-Geld bezahlen.

Oder mit Ihrer Bank-Karte.

26,00 EUR
Vorkasse: nein

Welche Fristen muss ich beachten?

Welche Fristen muss ich beachten?

undefined: 1 Jahr

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer

undefined: 0 Tag

Was sollte ich noch wissen?

Was sollte ich noch wissen?

Sie sind noch nicht 16 Jahre alt.

Sie wollen einen Reise-Pass.

Dann muss Ihr Vater oder Ihre Mutter mitkommen.

Diese Person muss das Sorge-Recht haben.