Leichte Sprache

Park-Erleichterungen

Sie können auf Behinderten-Parkplätzen parken.
Oder andere Park-Erleichterungen erhalten.

Dafür brauchen Sie einen Park-Ausweis.

Der Park-Ausweis ist in der ganzen Europäischen Union gleich.

 

An wen muss ich mich wenden?

An wen muss ich mich wenden?

Sie bekommen den Park-Ausweis bei einer Straßen-Verkehrs-Behörde.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Behinderten-Parkplätze benutzen:

Sie dürfen auf einen Behinderten-Parkplätzen parken.
Wenn auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis die Buchstaben aG stehen.

Das schwere Wort für die Buchstaben ist: Merk-Zeichen.

Oder wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis mit dem Merk-Zeichen Bl haben.
Oder wenn Sie eine beid-seitige Amelie haben.
Das bedeutet:

Ihnen fehlen beide Arme.
Oder Ihnen fehlen beide Beine.

Oder wenn Sie eine Phokomelie haben.
Das bedeutet:

Ihre Hände sind an den Schultern.
Oder Ihre Füße sind an den Hüften.
Oder Sie haben eine ähnliche Krankheit.

Park-Erleichterungen ohne Behinderten-Parkplatz

Sie bekommen andere Park-Erleichterungen.

Wenn Sie das Merk-Zeichen G haben.
Und Sie das Merk-Zeichen B haben.
Und Sie auch einen GdB von 80 haben nur für Probleme mit Ihren Beinen und Füßen.
Und wenn Sie Probleme im unteren Rücken haben und deswegen schlecht gehen können.

GdB ist die Abkürzung für Grad der Behinderung.
Der Grad der Behinderung ist eine Zahl.
Der Grad der Behinderung sagt:
So schwer ist die Behinderung von einer Person.
Der Grad der Behinderung steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Oder der Grad der Behinderung steht im Fest-Stellungs-Bescheid.
Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.

Sie haben das Merk-Zeichen G.
Und Sie haben das Merk-Zeichen B.
Und Sie haben auch einen GdB von 70 und mehr nur für Probleme mit ihren Beinen und Füßen.
Und wenn Sie Probleme im unteren Rücken haben und deswegen schlecht gehen können.
Dazu haben Sie auch einen GdB von 50 allein für Probleme mit dem Herzen und den Atmungs-Organen.

Mit den Atmungs-Organen atmen Sie.
Zum Beispiel:
Die Lunge ist ein Atmungs-Organ.

Sie haben die Krankheit Morbus Crohn.
Und Sie haben dafür einen GdB von 60 und mehr.

Sie haben die Krankheit Colitis ulcerosa.
Und Sie haben dafür einen GdB von 60 und mehr.

Sie haben einen künstlichen Darm-Ausgang.
Und Sie haben auch eine künstliche Harn-Ableitung.
Und Sie haben dafür einen GdB von 70 und mehr.

Rechtsgrundlage