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Hunde-Steuer bezahlen
Sie haben einen Hund?
Dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen.
Sie müssen Ihren Hund anmelden.
Das machen Sie bei der Stadt oder Gemeinde.
Die Stadt oder Gemeinde, wo Sie wohnen.
Sie bekommen dann eine Hunde-Steuer·Marke.
Sie müssen die Marke behalten.
Und Sie müssen die Marke zeigen, wenn jemand fragt.
Sie melden Ihren Hund wieder ab? Dann müssen Sie die Marke wieder abgeben.
An wen muss ich mich wenden?
Sie melden Ihren Hund bei der Gemeinde an.
Die Gemeinde ist dort, wo Sie wohnen.
Dort gibt es ein Amt.
Das Amt heißt:
Steuer- und Stadt-Kassen-Amt.
Dieses Amt kümmert sich um die Hundesteuer.
Was sollte ich noch wissen?
Ab dem 1. Juli 2011 brauchen alle Hunde in Niedersachsen eine Haft-Pflicht-Versicherung.
Das bedeutet:
Eine Versicherung für Schäden durch den Hund.
Das gilt für alle Hunde.
Egal ob gefährlich oder ungefährlich.
Egal ob groß oder klein.
Der Hund muss älter als 6 Monate sein.
Dann braucht er die Versicherung.
Beim Abschluss einer Versicherung ist wichtig:
Wie viel Geld zahlt die Versicherung bei einem Schaden?
Bei Personen-Schaden zahlt die Versicherung 500 Tausend Euro.
Bei Sach-Schaden zahlt sie 250 Tausend Euro.
Die Gemeinde kontrolliert diese Regeln.
Die Gemeinde kann eine Bescheinigung verlangen.
Das passiert zum Beispiel bei der Hunde-Anmeldung für die Hunde-Steuer.
Weitere Kontrollen gibt es nur in besonderen Fällen.
In welchem Gesetz steht das?
- Kommunale Satzung


