Eltern-Geld beantragen

Elterngeld ist Geld für Eltern.
Eltern können Eltern-Geld bekommen:
- wenn sie weniger arbeiten
- wenn sie aufhören zu arbeiten.

Es gibt verschiedene Arten von Eltern-Geld.
Die Arten heißen:
- Basis-Eltern-Geld
- Eltern-Geld-Plus
- Partnerschafts-Bonus.

Allein-Erziehende können auch Eltern-Geld bekommen.
Und Adoptiv-Eltern können auch Eltern-Geld bekommen.

Wie viel Eltern-Geld bekommt man?
Das kommt darauf an:
Wie viel Geld verdienen die Eltern?

Sie wollen Eltern-Geld bekommen?
Dann müssen Sie bestimmte Sachen machen.
Zum Beispiel:

  • Sie kümmern sich um Ihr Kind.
  • Sie wohnen in Deutschland.
  • Sie arbeiten nicht mehr als 32 Stunden in der Woche.
  • Sie verdienen nicht zu viel Geld.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Elterngeld-Stelle, wo Ihr Kind wohnt.

Was brauche ich?

Sie wollen Eltern-Geld bekommen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.

Für den Antrag brauchen Sie verschiedene Papiere (Dokumente).
Zum Beispiel:

  • die Geburts-Urkunde von Ihrem Kind
  • Ihren Personal-Ausweis
  • oder Ihren Aufenthalts-Titel
  • einen Nachweis über Ihr Ein-Kommen
  • eine Bescheinigung von der Kranken-Kasse.

Vielleicht brauchen Sie auch noch andere Papiere.
Das ist bei jeder Eltern-Geld-Stelle anders.
Sie haben Fragen?
Dann können Sie Ihre Eltern-Geld-Stelle fragen.

Was kostet das?

Der Service kostet kein Geld.

Das kostet: gebührenfrei

Bis wann muss ich das machen?

Sie können das Eltern-Geld erst nach der Geburt von Ihrem Kind beantragen.
Sie müssen den Antrag in den ersten 3 Monaten nach der Geburt machen.
Sie machen den Antrag später?
Dann bekommen Sie das Eltern-Geld nur für die letzten 3 Monate.

Wie lange dauert das?

Sie wollen mehr über das Eltern-Geld wissen?
Dann können Sie bei der Eltern-Geld-Stelle fragen.

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben Probleme mit der Elterngeld-Stelle?
Dann können Sie sich an die Aufsichts-Behörde von Ihrem Bundes-Land wenden.

Wenn ich nicht einverstanden bin:

Sie wollen einen Wider-Spruch machen?
Dann finden Sie mehr Infos in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
Sie können auch eine Klage machen.
Die Klage können Sie beim Sozial-Gericht machen.

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