Eltern-Geld beantragen
Elterngeld ist Geld für Eltern.
Eltern können Eltern-Geld bekommen:
- wenn sie weniger arbeiten
- wenn sie aufhören zu arbeiten.
Es gibt verschiedene Arten von Eltern-Geld.
Die Arten heißen:
- Basis-Eltern-Geld
- Eltern-Geld-Plus
- Partnerschafts-Bonus.
Allein-Erziehende können auch Eltern-Geld bekommen.
Und Adoptiv-Eltern können auch Eltern-Geld bekommen.
Wie viel Eltern-Geld bekommt man?
Das kommt darauf an:
Wie viel Geld verdienen die Eltern?
Sie wollen Eltern-Geld bekommen?
Dann müssen Sie bestimmte Sachen machen.
Zum Beispiel:
- Sie kümmern sich um Ihr Kind.
- Sie wohnen in Deutschland.
- Sie arbeiten nicht mehr als 32 Stunden in der Woche.
- Sie verdienen nicht zu viel Geld.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Elterngeld-Stelle, wo Ihr Kind wohnt.
Was brauche ich?
Sie wollen Eltern-Geld bekommen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Für den Antrag brauchen Sie verschiedene Papiere (Dokumente).
Zum Beispiel:
- die Geburts-Urkunde von Ihrem Kind
- Ihren Personal-Ausweis
- oder Ihren Aufenthalts-Titel
- einen Nachweis über Ihr Ein-Kommen
- eine Bescheinigung von der Kranken-Kasse.
Vielleicht brauchen Sie auch noch andere Papiere.
Das ist bei jeder Eltern-Geld-Stelle anders.
Sie haben Fragen?
Dann können Sie Ihre Eltern-Geld-Stelle fragen.
Was kostet das?
Der Service kostet kein Geld.
Das kostet: gebührenfrei
Bis wann muss ich das machen?
Sie können das Eltern-Geld erst nach der Geburt von Ihrem Kind beantragen.
Sie müssen den Antrag in den ersten 3 Monaten nach der Geburt machen.
Sie machen den Antrag später?
Dann bekommen Sie das Eltern-Geld nur für die letzten 3 Monate.
Wie lange dauert das?
Sie wollen mehr über das Eltern-Geld wissen?
Dann können Sie bei der Eltern-Geld-Stelle fragen.
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben Probleme mit der Elterngeld-Stelle?
Dann können Sie sich an die Aufsichts-Behörde von Ihrem Bundes-Land wenden.
Wenn ich nicht einverstanden bin:
Sie wollen einen Wider-Spruch machen?
Dann finden Sie mehr Infos in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
Sie können auch eine Klage machen.
Die Klage können Sie beim Sozial-Gericht machen.