Leichte Sprache

Prozess-Kosten-Hilfe

Sie möchten vor Gericht ein Verfahren führen?

Zum Beispiel:
Sie möchten gegen eine Person klagen?
Oder eine Person klagt gegen Sie?
Oder Sie möchten sich von Ihrem Ehe-Partner scheiden lassen?

Dann müssen Sie das Verfahren bezahlen.

Vielleicht haben Sie nicht genug Geld für das Verfahren.
Dann können Sie Prozess—kosten—hilfe bekommen.
Aber das Verfahren muss Aussicht auf Erfolg haben.

Das heißt:
Sie brauchen einen guten Grund für das Verfahren.

Wichtig!
Prozess-Kosten—-Hilfe heißt manchmal auch: Verfahrens-Kosten-Hilfe.
Aber in diesem Text steht nur: Prozess—-Kosten-Hilfe.
Dann kann man den Text leichter lesen.
Aber wir meinen auch: Verfahrens—-Kosten-Hilfe.
Die Abkürzung für Prozess-Kosten-Hilfe ist: PKH.

An wen muss ich mich wenden?

An wen muss ich mich wenden?

Sie brauchen Hilfe mit dem Antrag für Prozess—kosten—hilfe?
Oder Sie brauchen Hilfe mit dem Formular?
Dann können Sie einen Anwalt fragen.
Der Anwalt hilft Ihnen weiter.
Oder Sie können das Gericht fragen.
Das Gericht hilft Ihnen weiter.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Manche Personen müssen ein Verfahren vor Gericht führen.
Aber nicht jede Person kann ein Verfahren bezahlen.
Deshalb gibt es die PKH.

Sie haben kein Geld für ein Verfahren?
Aber Ihnen hilft vielleicht eine andere Stelle?

Zum Beispiel:

  • Sie sind Mitglied bei einem Mieter—verein?
  • Oder in einer Gewerkschaft?
  • Oder bei einem Sozial—verband?

Oder Sie haben eine Rechtsschutz—versicherung?
Dann fragen Sie dort nach.
Vielleicht bezahlt eine von diesen Stellen Ihr Verfahren.
Dann bekommen Sie keine PKH.
Und dann müssen Sie auch keine PKH beantragen.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

gebührenfrei

10,00 EUR
Vorkasse: nein

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Sie müssen die Prozess—-Kosten-Hilfe beantragen.

Das heißt:
Sie müssen einen Antrag bei Gericht stellen.
In dem Antrag müssen Sie schreiben:
Aus diesem Grund möchten Sie ein Verfahren führen.
Und deshalb ist der Grund gut.

Und Sie müssen ein Formular ausfüllen.

Das Formular heißt:
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrens—kosten—hilfe.

Zu dem Formular gibt es eine Ausfüll—-Hilfe.

Das Gericht prüft Ihren Antrag.
Der Antrag hilft dem Gericht.
So kann das Gericht entscheiden:

Diese Person bekommt PKH.
Oder: Diese Person bekommt keine PKH.

Was sollte ich noch wissen?

Was sollte ich noch wissen?

Das Gericht prüft genau:

Wie viel Geld kostet das Verfahren von einer Person?
Und wie viel Geld hat diese Person?

Nur so kann das Gericht entscheiden:

Wie viel PKH bekommt diese Person?

Sie haben PKH bekommen?
Und Sie haben jetzt viel mehr Geld als vorher?
Oder Sie haben jetzt viel weniger Geld als vorher?
Das müssen Sie dem Gericht sagen.
Dann bearbeitet das Gericht Ihren Antrag für PKH noch einmal.
Das geht bis 4 Jahre nach dem Verfahren.
Dann müssen Sie die PKH vielleicht zurück—-zahlen.
Oder Sie müssen einen Teil von der PKH zurück-—zahlen.

Sie haben viel mehr Geld als vor dem Verfahren?
Und Sie haben dem Gericht mit Absicht nichts von dem Geld gesagt?
Dann müssen Sie die PKH vielleicht zurück-—zahlen.
Und dann müssen Sie auch das Verfahren bezahlen.

Vielleicht ziehen Sie in eine andere Wohnung?
Auch das müssen Sie dem Gericht sagen.
Und Sie müssen dem Gericht Ihre neue Adresse sagen.

Sie haben PKH bekommen?
Aber Sie haben Ihr Verfahren verloren?
Dann müssen Sie trotzdem Geld bezahlen.
Sie müssen nämlich die Kosten von dem Verfahrens—gegner bezahlen.

Das heißt:
Sie müssen die Kosten für den Anwalt von dem Verfahrens—-gegner bezahlen.

Der Verfahrens-—gegner ist zum Beispiel:

  • Eine Person.
  • Oder ein Unternehmen.

Sie haben das Verfahren am Arbeits-—gericht geführt?
Und Sie haben das Verfahren verloren?
Dann müssen Sie in der 1. Instanz kein Geld bezahlen.

Das heißt:
Sie verlieren das Verfahren?
Und Sie wollen das Verfahren nicht noch einmal
bei einem anderen Arbeits-gericht prüfen lassen?
Dann müssen Sie beim Arbeits—gericht kein Geld bezahlen.

Rechtsgrundlage