Hund im Hunde-Register anmelden oder abmelden


Sie müssen sich im Zentral-Register anmelden.

Sie bekommen einen Hund.

Der Hund ist älter als 6 Monate.

Dann müssen Sie den Hund anmelden.

Das machen Sie innerhalb von 1 Monat.

Sie haben sich schon in anderen Registern angemeldet?

Zum Beispiel bei TASSO?

Das zählt nicht.

Sie können sich und Ihren Hund anmelden:

  • mit der Post,
  • mit dem Telefon,
  • im Internet.

Sie müssen den Hund noch im Wohnort anmelden.

Das ist für die Hunde-Steuer.

Das machen Sie dann noch extra.

Für die Anmeldung im Hunderegister brauchen Sie nur eine Nummer:

Das ist die Transponder-Nummer von dem Chip.

Der Chip ist im Tier.

Jeder Hund über 6 Monate muss einen Chip haben.

Der Tier-Arzt hat den Chip eingesetzt.

Der Tier-Arzt hat auch die Nummer vergeben.

Bewahren Sie die Nummer gut auf.

Sie brauchen die Nummer für die Anmeldung.

Eine Tätowierungs-Nummer reicht nicht.

Das Gesetz sagt:

Hunde über 6 Monate müssen einen Chip haben.

Sie können auch alte (schweres Wort:) Transponder-Nummern angeben.

Diese Transponder sind von vor 2011.

Seit 2011 gibt es eine Chip-Pflicht.

Ihr Hund ist gestorben?

Dann müssen Sie das auch melden.

Das geht online.

Oder Sie füllen ein Formular aus.

An wen muss ich mich wenden?

Was brauche ich?

Sie müssen die Nummer vom Chip von Ihrem Hund mitbringen.

Die Nummer steht auf einem Zettel.

Den Zettel bekommen Sie von Ihrem Tier-Arzt.

Sie müssen die Nummer gut aufbewahren.

Sie brauchen die Nummer für die Anmeldung im Register.

Eine Nummer von einer Tätowierung reicht nicht.

Der Hund muss einen Chip haben.

Der Hund muss älter als 6 Monate sein.

Dann muss der Chip in dem Hund sein.

Sie können auch die Nummer vom Chip schreiben.

Wenn der Chip vor 2011 in dem Hund war.

Was kostet das?

Das kostet: 14,50 EUR
Vorkasse: nein
bei Online-Registrierung

Das kostet: 23,50 EUR
Vorkasse: nein

Bis wann muss ich das machen?

Antrags-Frist: 1 Monat
Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so ist die Anmeldung im Hunderegister innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung vorzunehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Ab dem 1. Juli 2011 brauchen alle Hunde in Niedersachsen eine Haft-Pflicht-Versicherung.

Das bedeutet:

Eine Versicherung für Schäden durch den Hund.

Das gilt für alle Hunde.

Egal ob gefährlich oder ungefährlich.

Egal ob groß oder klein.

Der Hund muss älter als 6 Monate sein.

Dann braucht er die Versicherung.

Beim Abschluss einer Versicherung ist wichtig:

Wie viel Geld zahlt die Versicherung bei einem Schaden?

Bei Personen-Schaden zahlt die Versicherung 500 Tausend Euro.

Bei Sach-Schaden zahlt sie 250 Tausend Euro.

Die Gemeinde kontrolliert diese Regeln.

Die Gemeinde kann eine Bescheinigung verlangen.

Das passiert zum Beispiel bei der Hunde-Anmeldung für die Hunde-Steuer.

Weitere Kontrollen gibt es nur in besonderen Fällen.

Zurück zu allen Themen