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Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

Es gibt Förderungen für Kinder und Jugendliche.

Die Förderungen heißen: Bildungs-und Teil-Habe-Leistungen.

Die Förderungen sollen den Kindern und Jugendlichen helfen.

Sie sollen mehr Lern-Angebote haben.

Und sie sollen mehr Freizeit-Angebote haben.

Dann können sie besser lernen und sich besser entwickeln.

Das Bildungs-und Teil-Habe-Paket ist ein Hilfsangebot.

Das Bildungs-und Teil-Habe-Paket kostet Geld.

Das Geld können Sie bekommen:

- Wenn Sie Ausflüge machen.

- Wenn Sie mit der Schule oder einer Kinder-Tages-Einrichtung fahren.

Die Fahrt dauert mehr als einen Tag.

Die Fahrt dauert nur einen Tag?

Dann bekommen Sie kein Geld.

Sie müssen bestimmte Sachen machen.

Dann bekommen Sie das Geld auch.

Sie finden die Infos in den anderen Leistungen.

2. Persönlicher Schulbedarf

Sie bekommen Geld für die Schulausstattung.

Zum Beispiel:

- für einen Schulranzen

- für Sport-Zeug

- für Schreibmaterialien

- für Rechenmaterialien

Sie bekommen 156 Euro:

104 Euro im 1. Halbjahr.

52 Euro im 2.

Ab dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozent-Wert wie der Regel-Bedarf angepasst.

3. Die Schulbeförderung

Die Schulbeförderung kostet Geld.

Aber manche Kinder bekommen die Fahrt umsonst.

Dafür müssen die Kinder bestimmte Sachen machen.

Die Kinder müssen zum Beispiel zur nächsten Schule fahren.

Andere Leute bezahlen die Fahrt nicht?

Dann müssen die Kinder selbst das Geld für die Fahrt bezahlen.

4. Lern-Förderung

Sie brauchen Lern-Hilfe?

Dann können Sie die Hilfe bekommen.

Sie müssen dafür einen Antrag machen.

Der Lehrer oder die Lehrerin muss das auch sagen.

Dann bekommen Sie die Hilfe.

5. Mehr-Kosten für das Mittag-Essen

Sie bekommen Geld für das Essen von Ihrem Kind.

Das Essen muss Ihr Kind in der Schule oder in der Kita bekommen.

Oder Ihr Kind muss in der Kinder-Pflege essen.

6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Sie bekommen 15 Euro im Monat für:

- Mitglieds-Beiträge

- Unterricht in künstlerischen Fächern

- Freizeiten

Sie können das Geld auch für Freizeiten sparen.

Dann bekommen Sie mehr Geld für eine besondere Freizeit.

An wen muss ich mich wenden?

An wen muss ich mich wenden?

Wer kümmert sich um Sie?

Sie leben in einem Landkreis.

Dann kümmert sich der Landkreis um Sie.

Sie leben in einer kreisfreien Stadt.

Dann kümmert sich die Stadt um Sie.

Sie brauchen Hilfe nach dem Sozial-Gesetz-Buch 2?

Oder nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz?

Dann kümmert sich das Job-Center um Sie.

Anträge / Formulare

Anträge / Formulare

Sie können die Anträge bekommen.

Die Stellen sind:

- bei Ihrer Behörde

- bei uns

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen brauchen wir?

Das sagen wir Ihnen.

Sie können sich an die richtige Stelle wenden.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

Sie müssen kein Geld bezahlen.

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

So können Sie einen Antrag machen:

Sie wollen eine Förderung?

Dann müssen Sie zuerst einen Antrag machen.

Es gibt Ausnahmen.

Sie brauchen keinen Antrag für:

- außerschulische Lern-Förderung

- Hilfen im Sozial-Gesetz-Buch 2

- Hilfen im Sozial-Gesetz-Buch 12

- Hilfen im Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz

Sie müssen einen Antrag machen für:

- Bundes-Kinder-Geld-Gesetz

Das kurze Wort ist: BKGG

Welche Fristen muss ich beachten?

Welche Fristen muss ich beachten?

Wann müssen Sie den Antrag machen?

Sie müssen den Antrag immer vorher machen.

Was sollte ich noch wissen?

Was sollte ich noch wissen?

Sie wollen das Bildungs-Paket mitmachen?

Dann melden Sie sich bei Ihrer Schule oder Ihrer Kinder-Tages-Stätte.

Die Lehrer und Erzieher kennen die Schüler und Schülerinnen gut.

Sie können den Eltern Tipps geben.

Sie wissen:

Was kann das Kind gut?

Und was kann das Kind nicht so gut?

Die Lehrer und Erzieher können den Eltern helfen.

Die Eltern können dann einen Antrag machen.

Die Schule muss bestätigen:

Das Kind hat das Lern-Ziel nicht erreicht.

Rechtsgrundlage