Kinder und Jugendliche: Eingliederungs-Hilfen bei (drohender) Behinderung
Diese Hilfe ist für Kinder und Jugendliche.
Die Kinder sollen gut in der Gesellschaft mitmachen können.
Diese Hilfe heißt Eingliederungs-Hilfe.
Kinder und Jugendliche können eine seelische Behinderung haben.
Das bedeutet:
Sie haben Probleme mit ihrer Seele.
Oder sie haben Probleme mit ihren Gefühlen.
Manchmal droht auch eine seelische Behinderung.
Das bedeutet:
Vielleicht bekommen sie später eine seelische Behinderung.
Auch dann können sie diese Hilfe bekommen.
Das Jugend-Amt hilft diesen Kindern und Jugendlichen.
Es gibt 4 Gruppen von Hilfen:
- Medizinische Rehabilitation ist eine Hilfe für kranke Menschen.
Diese Menschen haben eine Krankheit oder einen Unfall gehabt.
Sie brauchen Hilfe, um wieder gesund zu werden.
Bei der medizinischen Rehabilitation helfen Fach-Leute. - Teil-Habe am Arbeitsleben
- Bildung
- soziale Teil-Habe
Und es gibt verschiedene Wohn-Formen.
Und es gibt Betreuung.
Und es gibt ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Kinder- und Jugend-Stärkungs-Gesetz.
Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2024.
Das Gesetz ist für junge Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung.
Das Gesetz sagt:
Es soll Verfahrens-Lotsen geben.
Verfahrens-Lotsen sind Fach-Leute.
Diese Menschen helfen jungen Menschen bei verschiedenen Sachen.
Zum Beispiel:
- für Sozial-Leistungen
- bei Anträge für Behörden
Die Verfahrens-Lotsen beraten auch die Jugend-Ämter.
An wen muss ich mich wenden?
Das Jugend-Amt von Ihrem Wohn-Ort hilft Kindern und Familien.
Zum Beispiel:
- bei Fragen zur Erziehung
- bei Geld-Problemen
- bei Streit
Das Ziel ist:
Die Kinder sollen sich gut entwickeln können.
Voraussetzungen
Kinder ab 15 Jahren können selbst einen Antrag machen.
Jüngere Kinder brauchen dafür die Hilfe von den Eltern.
Manche Menschen haben seelische Behinderungen.
Das heißt:
Die Menschen sind in ihrer Seele krank.
Die seelische Behinderung dauert länger als 6 Monate?
Und die Menschen können deshalb nicht gut in der Gesellschaft mitmachen?
Dann können sie einen Antrag machen.
Was brauche ich?
Fragen Sie bei der richtigen Stelle:
Brauchen Sie bestimmte Unterlagen?
Was kostet das?
Manche Hilfen sind kostenlos.
Zum Beispiel:
- ambulante Eingliederungs-Hilfen
- Schul-Begleitungen.
Manche Hilfen kosten Geld.
Zum Beispiel:
- stationäre Hilfen in Einrichtungen
- stationäre Hilfen durch Pflegepersonen.
Die Eltern müssen einen Teil von dem Geld bezahlen.
Das Jugend-Amt sagt:
Wie viel Geld müssen die Eltern bezahlen?
Wie läuft das ab?
Sie wollen Eingliederungs-Hilfe?
Dann muss ein Arzt sagen:
Sie haben eine seelische Behinderung.
Dann machen alle wichtigen Personen einen Hilfe-Plan.
Die wichtigen Personen sind:
- das Jugend-Amt
- ein freier Träger.
Sie müssen einen Antrag auf Eingliederungs-Hilfe machen.
Bis wann muss ich das machen?
Es gibt keine festen Zeiten.
Und es gibt keine festen Termine.
In welchem Gesetz steht das?
Fachlich freigegeben durch
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleich-Stellung kümmert sich um verschiedene Sachen.
Zum Beispiel:
- soziale Sachen
- Arbeit
- Gesundheit
- Gleich-Stellung in Niedersachsen.