Leistungsfinder
Ihr ausgewählter Ort: Friesland
Welcher Ort ist einzugeben?
Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:
GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.
GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.
Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.
Notlagen und Opferhilfen
Finanziell, sozial oder durch ein Unglück: Jeder kann in eine Notlage oder Krise geraten. Hier finden Sie Beratungs- und Serviceangebote, die Wege aus Krisensituationen aufzeigen oder Notlagen abmildern. In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Katastrophenschutz und Beratung von Opfern.
Es gibt 2 Lebenslagen für Notlagen und Opferhilfen
Es gibt 52 Leistungen für Notlagen und Opferhilfen
Top 10-Leistungen
- Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Kirchenaustritt Erklärung
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Kindergeld beantragen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
- Carport aufstellen