Leistungsfinder
Ihr ausgewählter Ort: Emsland
Welcher Ort ist einzugeben?
Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:
GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.
GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.
Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.
Einkommensteuer und Kirchensteuer
Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
Es gibt 27 Leistungen für Einkommensteuer und Kirchensteuer
Top 10-Leistungen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Einsicht in das Vereinsregister nehmen
- Elterngeld beantragen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
- Steuerklasse ändern getrenntlebende Ehegatten bzw. Lebenspartner
- Kindergeld beantragen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Carport aufstellen