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Meldepflicht

Sie ziehen in eine neue Wohnung? Oder Sie ziehen aus einer Wohnung aus?

Dann müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen abmelden und anmelden.

Sie ziehen im Inland um?

Dann müssen Sie sich nicht abmelden.

Sie müssen die Meldung machen, auch wenn:

- Sie in der Wohnung eigentlich nicht wohnen dürfen, zum Beispiel weil Sie eine Wohnung besetzen.

- Sie keine Erlaubnis zum Bleiben in der Wohnung haben.

Eine Wohnung ist ein Raum, den man zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

Zum Beispiel:

- Ein Haus, das man nur am Wochenende benutzt.

- Eine Gemeinschafts-Unterkunft.

- Ein Zimmer, das man untervermietet hat.

- Ein Zimmer, in dem man nur schläft.

Auch wenn man das Zimmer nicht immer benutzt.

Es ist egal:

- Wie groß der Raum ist.

- Wie der Raum aussieht.

Es gibt mehr als eine Wohnung? Dann ist eine Wohnung ist die Haupt-Wohnung.

Die anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen.

Rechtsgrundlage