Leichte Sprache
Meldepflicht
Sie ziehen in eine neue Wohnung? Oder Sie ziehen aus einer Wohnung aus?
Dann müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen abmelden und anmelden.
Sie ziehen im Inland um?
Dann müssen Sie sich nicht abmelden.
Sie müssen die Meldung machen, auch wenn:
- Sie in der Wohnung eigentlich nicht wohnen dürfen, zum Beispiel weil Sie eine Wohnung besetzen.
- Sie keine Erlaubnis zum Bleiben in der Wohnung haben.
Eine Wohnung ist ein Raum, den man zum Wohnen oder Schlafen benutzt.
Zum Beispiel:
- Ein Haus, das man nur am Wochenende benutzt.
- Eine Gemeinschafts-Unterkunft.
- Ein Zimmer, das man untervermietet hat.
- Ein Zimmer, in dem man nur schläft.
Auch wenn man das Zimmer nicht immer benutzt.
Es ist egal:
- Wie groß der Raum ist.
- Wie der Raum aussieht.
Es gibt mehr als eine Wohnung? Dann ist eine Wohnung ist die Haupt-Wohnung.
Die anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen.