Unternehmensassistent


Damit Sie Ihr unternehmerisches Anliegen in die Tat umsetzen können, bieten wir Ihnen im Unternehmensbereich den Einstieg zu unseren Serviceangeboten. Die Inhalte unterliegen den Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Bitte nutzen Sie deshalb auch die Möglichkeit sich bei Bedarf an einheitliche Ansprechpartner des Landes Niedersachsen zu wenden.

Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang


Wer führt das Unternehmen in die Zukunft? Welche Formalitäten gilt es bei der Aufgabe eines Geschäfts oder der zeitweiligen Stilllegung zu erledigen? Was ist bei der Übernahme eine bestehenden Betriebs zu beachten? Was bedeutet Insolvenz und wann ist eine Sanierung von Vorteil? Hier haben wir entsprechende Behördenkontakte und Verwaltungsleistungen für Sie zusammengestellt.

Es gibt 3 Lebenslagen für Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang

Es gibt 9 Leistungen für Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang