Unternehmensassistent
Damit Sie Ihr unternehmerisches Anliegen in die Tat umsetzen können, bieten wir Ihnen im Unternehmensbereich den Einstieg zu unseren Serviceangeboten. Die Inhalte unterliegen den Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Bitte nutzen Sie deshalb auch die Möglichkeit sich bei Bedarf an einheitliche Ansprechpartner des Landes Niedersachsen zu wenden.
Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang
Wer führt das Unternehmen in die Zukunft? Welche Formalitäten gilt es bei der Aufgabe eines Geschäfts oder der zeitweiligen Stilllegung zu erledigen? Was ist bei der Übernahme eine bestehenden Betriebs zu beachten? Was bedeutet Insolvenz und wann ist eine Sanierung von Vorteil? Hier haben wir entsprechende Behördenkontakte und Verwaltungsleistungen für Sie zusammengestellt.
Es gibt 3 Lebenslagen für Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang
Es gibt 9 Leistungen für Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang
Top 10-Leistungen für Unternehmen
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbe abmelden
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Gewerbe Ummeldung
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Bescheinigung zur Erbringung vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen nach § 9 (HwO): Ausstellung
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Europäischer Berufsausweis Anerkennung
- Eintragung in die Handwerksrolle