Unternehmensassistent


Damit Sie Ihr unternehmerisches Anliegen in die Tat umsetzen können, bieten wir Ihnen im Unternehmensbereich den Einstieg zu unseren Serviceangeboten. Die Inhalte unterliegen den Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Bitte nutzen Sie deshalb auch die Möglichkeit sich bei Bedarf an einheitliche Ansprechpartner des Landes Niedersachsen zu wenden.

Anlagen, Waren und Stoffe


Bei dem Einrichten von Gebäuden, der Inbetriebnahme von Betriebsanlagen sowie dem sicheren und sachkundigen Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Waren sind Vorschriften zu beachten, die insbesondere dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen. Hier finden Unternehmen wichtige Informationen zu relevanten Themen wie Anlagenprüfungen bis hin zu Produktzulassungen.

Es gibt 3 Lebenslagen für Anlagen, Waren und Stoffe

Es gibt 49 Leistungen für Anlagen, Waren und Stoffe