Unternehmensassistent

Damit Sie Ihr unternehmerisches Anliegen in die Tat umsetzen können, bieten wir Ihnen im Unternehmensbereich den Einstieg zu unseren Serviceangeboten. Die Inhalte unterliegen den Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Bitte nutzen Sie deshalb auch die Möglichkeit sich bei Bedarf an einheitliche Ansprechpartner des Landes Niedersachsen zu wenden.

Grenzüberschreitende Tätigkeit

Sie arbeiten in einem anderen EU-Land? Oder Sie möchten vorübergehend beziehungsweise gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland ausüben oder Ihre Dienstleistung anbieten? Hier finden Sie heraus, was zu beachten ist.

Es gibt 2 Leistungen für Grenzüberschreitende Tätigkeit