Unternehmensassistent
Damit Sie Ihr unternehmerisches Anliegen in die Tat umsetzen können, bieten wir Ihnen im Unternehmensbereich den Einstieg zu unseren Serviceangeboten. Die Inhalte unterliegen den Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Bitte nutzen Sie deshalb auch die Möglichkeit sich bei Bedarf an einheitliche Ansprechpartner des Landes Niedersachsen zu wenden.
Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung
In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte, wenn Sie Ihr Unternehmen aufgeben oder Ihre selbstständige Tätigkeit dauerhaft oder zeitweise einstellen möchten – von der Gewerbeabmeldung bis zur Löschung aus Registern.
Es gibt 4 Leistungen für Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung
Top 10-Leistungen für Unternehmen
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe abmelden
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Gewerbe ummelden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Bescheinigung zur Erbringung vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen nach § 9 (HwO): Ausstellung
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Europäischer Berufsausweis Anerkennung
- Eintragung in die Handwerksrolle