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Ihr ausgewählter Ort: Hannover

Anerkennung als Patentanwältin oder Patentanwalt mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen

Rechtsgrundlage

§ 5 Absatz 1 Patentanwaltsordnung (PAO)

§ 1 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)

§§ 68 ff. Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte (Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung - PatAnwAPrV)

§ 5 Absatz 1 Patentanwaltsordnung (PAO)

§§ 68 ff. Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte (Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung - PatAnwAPrV)

Zuständige Stellen

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse: Friedrichswall 1 , 30159 Hannover
Bemerkung: Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0800 818-8100
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Datenschutzinformationen

Stadt Hannover - 18.DSB - Datenschutzbeauftragte/r f. d. Stadtverw. Hannover
Adresse: Breite Str. 10, 30159 Hannover
Fahrplan
Öffnungszeiten:
Nach Vereinbarung.
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)