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Bestellung eines Praxistreuhänders für eine Steuerberatungspraxis

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters* oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.

An wen muss ich mich wenden?

Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftlicher Antrag (Original)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 155,00 EUR
Vorkasse: Nein

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Ca. 1 Monat

Anträge / Formulare

Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)