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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Zulassung von Packstellen für Eier


Wenn Sie in Ihrem Betrieb Eier sortieren, verpacken und Verpackungen kennzeichnen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Packstelle.

Eine Packstelle ist ein Betrieb, in dem Eier nach Güte- und Gewichtsklasse sortiert, verpackt und die Verpackungen gekennzeichnet werden.

Sie erhalten die Zulassung nur, wenn Sie die unter „Voraussetzungen“ genannten Vorgaben erfüllen. Mit der Zulassung erhalten Sie auch eine Packstellen-Kennnummer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

-    Antragsformular für Packstellen
-    Lageplan mit den zur Packstelle gehörenden Gebäuden
-    Grundrissplan mit den zur Packstelle gehörenden Räumen
-    Aktueller Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung für die Betriebsstätte

Voraussetzungen

Wenn Sie Eier verpacken möchten, benötigen Sie die folgenden technischen Anlagen, um die ordnungsgemäße Behandlung sicherzustellen:

  • eine automatische oder dauernd besetzte Durchleuchtungsanlage, die die Qualitätsprüfung der einzelnen Eier ermöglicht, oder andere geeignete Anlagen;
  • ein Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe;
  • eine Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen;
  • eine oder mehrere geeichte Waagen zum Wiegen der Eier;
  • Geräte zum Kennzeichnen von Eiern.

Kosten

Gebühr: 35,00 EUR
Vorkasse: nein
Zulassung ohne hygienerechtliche Zulassung

Gebühr: 35,00 - 2500,00 EUR
Vorkasse: nein
Zulassung mit hygienerechtlicher Zulassung

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgegeben haben, wird dieser auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Im Anschluss erfolgt eine Betriebskontrolle. Sollten dabei keine Beanstandungen festgestellt werden, erhalten Sie im Anschluss die Zulassung zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Maximal 3 Monate

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie benötigen die Zulassung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.

Rechtsbehelf

Gegen den Zulassungs-, Ablehnungs- oder Gebührenbescheid können Sie bei Ihrem zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Was sollte ich noch wissen?

Im Regelfall benötigen Sie auch eine hygienerechtliche Zulassung für Ihre Packstelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 43 - Marktüberwachung.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Linie6Plus)