Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.

Bitte beachten Sie:Vollständige Information können Sie nur erhalten, wenn Sie je nach Verfahren den Wohnort, den Ort der Betriebsstätte oder des Bauvorhabens angeben.

Hinweise an die Aufsichtsbehörde über die Spielbanken

Wenn Sie Hinweise jeglicher Art über die niedersächsischen Spielbanken haben, welche Sie der Aufsichtsbehörde zukommen lassen möchten, können Sie diese hier übermitteln.

Verfahrensablauf

Ihre Hinweise oder Informationen können Sie online – ggf. anonym - über das untenstehende Kontaktformular, per E-Mail oder schriftlich an die zuständige Stelle als Aufsichtsbehörde übermitteln. Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (Verdachtsanzeigen) können außerdem über das Kontaktformular auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums (https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/spielbanken/pflichten-fuer-die-spielbankaufsicht-nach-dem-beschlossenen-geldwaeschegesetz-gwg-155102.html) abgegeben werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsichen Finanzministerium.

Voraussetzungen

  • Bezug zu niedersächsischen Spielbanken

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Finazministerium

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)