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Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Eintragung

Jede Ersteintragung der beruflichen Verhältnisse

  • einer Wirtschaftsprüferin/eines Wirtschaftsprüfers,
  • einer vereidigten Buchprüferin/eines vereidigten Buchprüfers oder
  • der Struktur einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. Buchprüfungsgesellschaft

wird bei Erfassung im Berufsregister von den Mitarbeitern auf die Vereinbarkeit mit dem Berufsrecht überprüft. Beratungs- und Gestaltungshilfe bei der Lösung berufsrechtlicher Fragen steht dabei im Vordergrund.

Die Datenerfassung bildet darüber hinaus die Grundlage für die ordnungsgemäße Erledigung weiterer Aufgaben der zuständigen Stelle. Dies gilt unter anderem für das Nachweisverfahren bei der Berufshaftpflichtversicherung, die Aufrechterhaltung der Bestellungs- und Anerkennungsvoraussetzungen, Kundmachungsfragen, Siegelgestaltung und die Beitragserhebung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 Monate
§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)