Handwerksrolle Eintragung Betriebsleiter
Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaberin/Betriebsinhaber ausüben will, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrollen-Eintragung zu erfüllen, muss eine Betriebsleiterin/einen Betriebsleiter bestellen, die/der diese Voraussetzungen erfüllt.
Die Bestellung der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters muss bei der zuständigen Stelle angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann.
Die zuständige Stelle kann in Härtefällen, z.B. bei Betriebsweiterführung nach dem Tod der Inhaberi oder des Inhabers, eine angemessene Frist zur Bestellung setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk der Betrieb seinen Sitz hat.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Betriebsleitererklärung
- Kopie des Arbeitsvertrages der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters
- Nachweis über Qualifikation der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung etc.)
- ggf. Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 MonateNach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen
Was sollte ich noch wissen?
Die zuständigen Stellen dürfen sich gegenseitig unterrichten, ob die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob sie ihre/er seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr