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Außenwerbung: Genehmigung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Eine Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung sowie ggf. eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr im Einzelfall nach Ortsrecht erhoben.
Wird eine Werbeanlage ohne eine erforderliche Baugenehmigung angebracht, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.
Gegebenenfalls ist darüber hinaus eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Raumes erforderlich. Darüber berät Sie im Einzelfall die Bauaufsichtsbehörde oder die jeweilige Gemeindeverwaltung.
Es gibt auch genehmigungsfreie Werbeanlagen gemäß Ziffer 10 der Anlage 1 zu § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), z. B. für Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1qm, für Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder für Werbeanlagen, die vorübergehend zu öffentlichen Wahlen angebracht oder aufgestellt werden.
Die NBauO gilt im Übrigen nicht für Werbemittel, die an den für diesen Zweck genehmigten Säulen, Tafeln oder Flächen angebracht sind.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)
26898 Rhede (Ems)
26899 Rhede (Ems)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
26899 Rhede (Ems)
- Einheitsgemeinde Rhede (Ems):
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Anregungen und Beschwerden
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft
- Außenwerbung: Genehmigung
- Bestattung Durchführung
- Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
- Brandschutz
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Breitbandversorgung
- Bürgertelefon
- Datenschutz in Kommunen
- Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung als Jugendschöffe/in
- Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung als Schöffe/in
- Einsatz von Tonverstärkungsanlagen: Erteilung - Ausnahmegenehmigung
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Ferienangebote
- Fischereischein Ausstellung
- Fundsachen
- Führungszeugnis Erteilung einfach
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Gewerbe Abmeldung
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbe Ummeldung
- Gewässeraufsicht
- Hochwasserschutz
- Kampfmittel: Beseitigung
- Kfz: Wildunfall
- Ladenöffnungszeiten
- Landwirtschaft: Wildschäden
- Lärmbelästigung durch Nachbarn
- Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Mobilfunkmasten - kommunale Informationen
- Märkte und Feste
- Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
- Radverkehr
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Anzeige
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
- Schulpflicht
- Schulverweigerung
- Schulwegsicherheit
- Schwarzarbeit Meldung
- Schädlingsbekämpfung
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Straßenreinigung
- Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung
- Veranstaltung: Anzeige
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
- Verkaufsoffene Sonntage: Durchführung
- Verkehrsberuhigte Zonen
- Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
- Verkehrsüberwachung
- Wanderlager Anzeige
- Wilder Müll Entsorgung
- Winterdienst
49716 Meppen
49705 Meppen
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Achten Sie auf die geänderten Öffnungszeiten aufgrund der Corona-Pandemie.
- Einheitsgemeinde Emsbüren:
- Einheitsgemeinde Geeste:
- Einheitsgemeinde Haren (Ems):
- Einheitsgemeinde Haselünne:
- Einheitsgemeinde Rhede (Ems):
- Einheitsgemeinde Salzbergen:
- Einheitsgemeinde Twist:
- Samtgemeinde Dörpen:
- Samtgemeinde Freren:
- Samtgemeinde Herzlake:
- Samtgemeinde Lathen:
- Samtgemeinde Lengerich:
- Samtgemeinde Nordhümmling:
- Samtgemeinde Spelle:
- Samtgemeinde Sögel:
- Samtgemeinde Werlte:
- Einheitsgemeinde Emsbüren:
- Einheitsgemeinde Geeste:
- Einheitsgemeinde Haren (Ems):
- Einheitsgemeinde Haselünne:
- Einheitsgemeinde Rhede (Ems):
- Einheitsgemeinde Salzbergen:
- Einheitsgemeinde Twist:
- Samtgemeinde Dörpen:
- Samtgemeinde Freren:
- Samtgemeinde Herzlake:
- Samtgemeinde Lathen:
- Samtgemeinde Lengerich:
- Samtgemeinde Nordhümmling:
- Samtgemeinde Spelle:
- Samtgemeinde Sögel:
- Samtgemeinde Werlte:
- Einheitsgemeinde Emsbüren:
- Einheitsgemeinde Geeste:
- Einheitsgemeinde Haren (Ems):
- Einheitsgemeinde Haselünne:
- Einheitsgemeinde Rhede (Ems):
- Einheitsgemeinde Salzbergen:
- Einheitsgemeinde Twist:
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- Samtgemeinde Herzlake:
- Samtgemeinde Lathen:
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- Samtgemeinde Nordhümmling:
- Samtgemeinde Spelle:
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