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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Vereidigte Buchprüfer Anerkennung


Vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der zuständigen Stelle anerkannt werden. Mit der Anerkennung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der zuständigen Stelle begründet. Diese ist verpflichtend. Eine vereidigte Buchprüferin/ein vereidigter Buchprüfer wird in das Berufsregister der zuständigen Stelle eingetragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Bestehen der Prüfung als vereidigte Buchprüfer/vereidigter Buchprüfer

Welche Gebühren fallen an?

Neben einer Gebühr für die Anerkennung sind die Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbeitrag an die zuständige Stelle zu zahlen. Die Beitragshöhe ist individuell verschieden und wird von der zuständigen Stelle festgelegt.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 Monate
§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anerkennung muss spätestens ein Jahr nach Ablegung der Prüfung zur vereidigten Buchprüferin/zum vereidigten Buchprüfer bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Linie6Plus)