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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Erlaubnis zum Führen eines Fachanwaltstitels Erteilung


Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können gemäß § 43c Absatz 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Fachanwaltsordnung die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwältin/ Fachanwalt für:

  • Verwaltungsrecht
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Insolvenzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Urheber- und Medienrecht
  • Informationstechnologierecht
  • Agrarrecht

beantragen. Die Befugnis darf für höchstens drei Fachgebiete erteilt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zeugnisse, Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen als Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse, die in der Regel durch die Teilnahme an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst, erworben wird
  • Falllisten als Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen: Aktenzeichen, Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit, Stand des Verfahrens;
  • auf Verlangen: anonymisierte Arbeitsproben.

Voraussetzungen

  • dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung,
  • besondere theoretische Kenntnisse, die in der Regel durch die Teilnahme an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst, erworben werden und durch Zeugnisse, Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen nachzuweisen sind,
  • besondere praktische Erfahrungen, die – je nach Fachgebiet – voraussetzen, dass innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt eine bestimmte Anzahl von Fällen persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sind; der Nachweis ist durch Falllisten zu erbringen, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen:
  • Aktenzeichen,
  • Gegenstand der Tätigkeit,
  • Zeitraum der Tätigkeit,
  • Art der Tätigkeit,
  • Umfang der Tätigkeit,
  • Stand des Verfahrens.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 Monate
§ 32 Absatz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Linie6Plus)