Bestellung eines Praxistreuhänders für eine Steuerberatungspraxis
Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters* oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater
Druckformulare / Merkblätter
Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail
Welche Unterlagen werden benötigt?
schriftlicher Antrag (Original)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 155,00 EURVorkasse: nein
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 Monat
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht