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Ihr ausgewählter Ort: Papenburg

Wohngeld erstmalig beantragen

Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

Verfahrensablauf

In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

  • Sie sind Mieterin oder Mieter
    • Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
    • Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise zum Einkommen
  • Nachweis zur Miete oder Belastung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Was sollte ich noch wissen?

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)

Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)

BMWSB - Wohngeld

BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Anträge / Formulare

Zuständige Stellen

Stadt Papenburg - Arbeit und Soziales
Adresse: Von-Galen-Str. 11, 26871 Aschendorf
Fahrplan
Telefon: 04961 82-144
Öffnungszeiten:

Mo., Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. geschlossen  

Do., Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Parkplätze:
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren: nein
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : nein
rollstuhlgerecht : ja

Datenschutzinformationen

Stadt Papenburg - Stab Rechnungsprüfung
Postanschrift: Postfach 1755 , 26857 Papenburg
Fahrplan
Adresse: Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Fahrplan
Telefon: 04961 82-320
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 8:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:30 - 12:30 Uhr
 

Parkplätze:
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Anzahl: 3, Gebühren: nein
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Bemerkung:

Der barrierefreier Eingang ist direkt beim Besucherparkplatz. (Anfahrt von der Rathausstraße.)

Kreishaus II Meppen
Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Ansprechpartner

Marc-André Burgdorf
Position:
Landrat
Zuständig für:
Bernd Otten (Datenschutzbeauftragter)
Telefon: 05931 44-1605
Fax: 05931 44-391605
Raum:
605
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)