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Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)

Als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter melden Sie Ihr Fahrzeug auf eine neue Anschrift um und beantragen ein neues Kraftfahrzeugkennzeichen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Kommune verlegen.

Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise bzw. die Regionen Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück zu. Eine Ausdehnung des Umkennzeichnungsverzichts auf weitere Zulassungbereiche ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.

Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich wurde zum 01.01.2015 aufgehoben. Fahrzeughalter können nunmehr beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels gegenüber der zuständigen Stelle bestehen bleibt und auch weiterhin eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich ist.

Verfahrensablauf

Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung ebenda vorgenommen. Falls Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten in jedem Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Eine Eintragung in der der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nur bei Kennzeichenwechsel und „alte“ Fahrzeugbriefe und Fahrzeugscheine können beibehalten werden. Es muss kein Umtausch auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Voraussetzungen

  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung maximal 3 Monate alt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Ummeldung mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige/-s Kennzeichen
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
      • Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

§ 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

Anträge / Formulare

Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Soweit Anträge/Formulare notwendig sind, können Sie diese vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen.

Was sollte ich noch wissen?

Neue Kennzeichenschilder können Sie während der Ummeldung von privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden anschließend von der zuständigen Stelle mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung „Kraftfahrzeugkennzeichen: Reservierung – Wunschkennzeichen“.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Zuständige Stellen

Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden
Adresse: Kirchstraße 1-3, 30989 Gehrden
Fahrplan
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 15:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Sonstige Angaben:
Parkmöglichkeiten: Parkplatz auf der Rückseite des Gebäudes (über Neue Straße)
Adresse: Hildesheimer Str. 18, 30169 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 61611000
Fax: 0511 616-11001
Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 18:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (Nur an ungeraden Wochen!)
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover
Adresse: Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
Fahrplan
Telefon: 05105 7742200
Fax: 05105 7742337
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Barsinghausen Postanschrift: Bürgerbüro Deisterplatz 2 30890 Barsinghausen
Adresse: Rathausplatz 1, 30823 Garbsen
Fahrplan
Telefon: 05131 707222
Fax: 05131 707-226
Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Garbsen Postanschrift: Bürgerbüro Rathausplatz 1 30823 Garbsen
Adresse: Fuhrberger Straße 4, 30938 Burgwedel
Fahrplan
Telefon: 05139 8973500
Fax: 05139 8973414
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Postanschrift: Bürgerbüro Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel
Adresse: Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen
Fahrplan
Telefon: 0511 6153300
Telefon: 0511 61531345
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Isernhagen Postanschrift: Bürgerbüro Bothfelder Straße 29 30916 Isernhagen
Adresse: Marktplatz 13, 30880 Laatzen
Fahrplan
Telefon: 0511 82050
Fax: 0511 8205-3296
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Laatzen Postanschrift: Bürgerbüro Marktplatz 13 30880Laatzen
Adresse: Marktplatz 1, 30853 Langenhagen
Fahrplan
Telefon: 0511 73079223
Fax: 0511 73079269
Öffnungszeiten:
Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Langenhagen Postanschrift: Marktplatz 1 30853 Langenhagen
Adresse: Rathausplatz 1, 31275 Lehrte
Fahrplan
Telefon: 05132 5050
Fax: 05132 505-310
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Lehrte Postanschrift: Rathausplatz 1 31275 Lehrte
Adresse: Am Schützenplatz 2, 31535 Neustadt am Rübenberge
Fahrplan
Telefon: 05032 84113
Fax: 05032 9502-50
Öffnungszeiten:
Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Neustadt a. Rbge. Postanschrift: Am Schützenplatz 2 31535 Neustadt a. Rbge
Adresse: Rathausplatz 1, 30926 Seelze
Fahrplan
Telefon: 05137 828352
Fax: 05137 828350
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Seelze Postanschrift: Rathausplatz 1 30926 Seelze
Adresse: Spittaplatz 4, 31303 Burgdorf
Fahrplan
Telefon: 051368 98212
Fax: 05136 898-212
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Burgdorf Postanschrift: Bürgerbüro Spittaplatz 4 31303 Burgdorf
Adresse: Nordstraße 21, 31319 Sehnde
Fahrplan
Telefon: 05138 707111
Fax: 05138 707123
Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Sende Postanschrift: Bürgerbüro Nordstraße 21 31319 Sehnde
Adresse: Auf dem Burghof 1, 31832 Springe
Fahrplan
Telefon: 05041 73115
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Springe Postanschrift: Rathaus Auf dem Burghof 1 31832 Springe
Adresse: Marktstraße 9, 31311 Uetze
Fahrplan
Telefon: 05173 970030
Fax: 05173 970234
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Bitte beachten: Eine vorherige Terminvereinbarung ist für KFZ-Angelegenheiten weiterhin zwingend erforderlich. Für alle anderen Angelegenheiten wird eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von Wartezeiten dringend empfohlen.
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Uetze Postanschrift: Rathaus Marktstraße 9 31311 Uetze
Adresse: Südstraße 1, 31515 Wunstorf
Fahrplan
Telefon: 05031 101400
Fax: 05031 101321
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Wunstorf Bürgerbüro Südstr. 1 31515 Wunstorf
Adresse: Berliner Str. 3 und 5, 30900 Wedemark
Fahrplan
Telefon: 05130 581300
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: Nur nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in der Wedemark Postanschrift: Rathaus Fritz-Sennheiser-Platz 1 30900 Wedemark
Adresse: Hauptstraße 1 bis 2, 30974 Wennigsen (Deister)
Fahrplan
Telefon: 05103 700740
Telefon: 05103 700741
Telefon: 05103 700742
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Direkt zur Terminvergabe in Wennigsen Postanschrift: Hauptstraße 1 bis 2 30974 Wennigsen

Datenschutzinformationen

Stadt Hannover - 18.DSB - Datenschutzbeauftragte/r f. d. Stadtverw. Hannover
Adresse: Breite Str. 10, 30159 Hannover
Fahrplan
Öffnungszeiten:
Nach Vereinbarung.
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)