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Kirchenaustritt Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Verfahrensablauf

Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

Der Kirchenaustritt kann auch vor einem’r Notar*in eigener Wahl erklärt werden. Für diese Erklärung kann dieses Formular verwendet werden, so dass der*die Notar*in nur noch die Unterschrift beglaubigen muss:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Voraussetzungen

  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
    • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
  • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
    • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
    • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
  • Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
    • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: Nein
Kirchenaustritt

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

Gebühr: 30,- € zzügl. USt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

Der Kirchenaustritt wird an dem Tag wirksam, an dem die Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Bemerkungen

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stellen

Stadt Hannover - 32.31.2 - Urkundenservice und Folgebeurkundungen
Adresse: Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 168-42974
Fax: +49 511 168-43376
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 bis 12:30 Uhr Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr Freitag: geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr Hinweis zu den Öffnungszeiten Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben. Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Anreise Bahn: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bus: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz)

Datenschutzinformationen

Stadt Hannover - 18.DSB - Datenschutzbeauftragte/r f. d. Stadtverw. Hannover
Adresse: Breite Str. 10, 30159 Hannover
Fahrplan
Öffnungszeiten:
Nach Vereinbarung.
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)