Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
Bitte beachten Sie:Vollständige Information können Sie nur erhalten, wenn Sie je nach Verfahren den Wohnort, den Ort der Betriebsstätte oder des Bauvorhabens angeben.

Antrag auf Weiterleistung des Wohngeldes beantragen

Wohngeld wird in der Regel für 12 bis maximal 24 Monate bewilligt. Damit keine Unterbrechung der laufenden Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

Voraussetzungen

Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch sein könnte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:

1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?

2. Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?

3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

Zu 1.: Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.

Die Einkommensermittlung richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz, entscheidend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.

Davon können jeweils zehn Prozent abgezogen werden, wenn Sie

• Steuern vom Einkommen

• Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

• Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

zahlen. Werden alle drei aufgeführten oder vergleichbare Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.

Zu 2.: Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.

Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die sogenannte Bruttokaltmiete. Hinzugerechnet wird ein pauschaler Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten.

Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sogenannten Mietenstufen, und der pauschal hinzuzurechnenden sogenannten Klimakomponente.

Zu 3.: Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person und weitere im Wohngeldgesetz ausdrücklich genannte Personen. Diese müssen die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird, zusammen mit der wohngeldberechtigten Person bewohnen. Diese Wohnung muss für jede genannte Person der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein.

Es werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, z. B.:

• Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder

• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Alleinlebende Studierende und Auszubildende haben ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Das gilt auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem ausgefüllten Weiterleistungsantrag müssen Sie noch Nachweise beilegen. Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:

• Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist

• ggf. aktuelle Betriebskostenabrechnung,

• bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,

• bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.

Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z. B.

• Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,

• aktueller Rentenbescheid,

• aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),

• Nachweis für Unterhaltszahlungen,

• Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z. B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.

Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z. B.

• Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Für einen lückenlosen Wohngeldbezug ist es erforderlich, den Antrag auf Weiterleistung spätestens in dem Monat nach Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Nachweise ab.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Wohngeld

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Wohngeld plus Reform

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

08.12.2022

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)