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Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 37,50 EUR
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr: 59,50 EUR
Vorkasse: Nein
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: 60,00 EUR
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr: 82,00 EUR
Vorkasse: Nein
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Rechtsgrundlage

Paßgesetz (PaßG)

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)