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Gewerbe Ummeldung

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Verfahrensablauf

Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde
  • ggf. Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall:
    • Vertretungsvollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 Tage
§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Anträge / Formulare

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)

Was sollte ich noch wissen?

Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.

Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt

§ 4 Gewerbeordnung (GewO)

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Zuständige Stellen

Logo Gemeinde Wiefelstede
Gemeinde Wiefelstede - Ordnungsamt
Adresse: Kirchstraße 1, 26215 Wiefelstede
Fahrplan
Telefon: 04402 965-131
Fax: 04402 965-199
Öffnungszeiten:

Montag  08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung:

Parkplätze:
Parkplatz: Bezeichnung: Neben dem Rathaus, Anzahl: 15, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Bezeichnung: Neben dem Eingang, Anzahl: 1, Gebühren: nein
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Bankverbindung:
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
Bank: Oldenburger Volksbank
IBAN: DE48280618220100001200
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
Bank: Oldenburgische Landesbank
IBAN: DE29280200501681721500
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
Bank: Landesparkasse zu Oldenburg
IBAN: DE22280501000043320050
Adresse: Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede
Fahrplan
Telefon: 04488 56-1681
Öffnungszeiten:

Montag-Donnerstag
08.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Datenschutzinformationen

Landkreis Ammerland - Amt für Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse: Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede
Fahrplan
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag­
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landkreises Ammerland
Adresse: Elsässer Straße 66, 26121 Westerstede
Telefon: 0441 9714-159
Fax: 0441 9714-17159
Abteilung:
Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)