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Ihr ausgewählter Ort: Wiefelstede

Wanderlager Anzeige

Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Stelle angezeigt werden.

Die zuständige Stelle kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.

Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die in der Anzeige genannten Veranstalterinnen/Veranstalter oder durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person in Vertretung geleitet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich die Veranstaltung durchgeführt werden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Personaldokumente oder Reisegewerbekarte

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.9 an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Zuständige Stellen

Logo Gemeinde Wiefelstede
Gemeinde Wiefelstede - Ordnungsamt
Adresse: Kirchstraße 1, 26215 Wiefelstede
Fahrplan
Telefon: 04402 965-131
Fax: 04402 965-199
Öffnungszeiten:

Montag  08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung:

Parkplätze:
Parkplatz: Bezeichnung: Neben dem Rathaus, Anzahl: 15, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Bezeichnung: Neben dem Eingang, Anzahl: 1, Gebühren: nein
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Bankverbindung:
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
Bank: Oldenburger Volksbank
IBAN: DE48280618220100001200
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
Bank: Oldenburgische Landesbank
IBAN: DE29280200501681721500
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
Bank: Landesparkasse zu Oldenburg
IBAN: DE22280501000043320050
Adresse: Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede
Fahrplan
Telefon: 04488 56-1681
Öffnungszeiten:

Montag-Donnerstag
08.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Adresse: Friedrichswall 1 , 30159 Hannover
Bemerkung: Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0800 818-8100
Fax: 0511 120-5774
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Datenschutzinformationen

Landkreis Ammerland - Amt für Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse: Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede
Fahrplan
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag­
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landkreises Ammerland
Adresse: Elsässer Straße 66, 26121 Westerstede
Telefon: 0441 9714-159
Fax: 0441 9714-17159
Abteilung:
Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)