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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Besondere soziale Schwierigkeiten entstehen durch die Verknüpfung von besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die von den Betroffenen nicht selbstständig bewältigt werden können.

Besondere Lebensverhältnisse können (nach § 1 Abs. 2 der Verordnung nach § 69 SGB XII) sein:

  • eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
  • nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse,
  • gewaltgeprägte Lebensumstände,
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,
  • vergleichbare nachteilige Lebensumstände.

Ziel der Hilfe ist es, betroffene Personen zu einer selbstständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Anspruch auf diese Hilfe haben Personen, die in derart schwierige, mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbundene Lebensverhältnisse geraten sind, dass sie diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse bzw. die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ehezerwürfnissen und dergleichen deutlich unterscheiden.

Die Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger/ Rehabilitationsträger sowie anderen Vorschriften des SGB XII (Sozialhilfe), soweit diese den Bedarf in vollem Umfang decken.

Bei der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wird, abweichend vom Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen verzichtet soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:

  • Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
  • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
  • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

Die vorstehenden Leistungen werden insbesondere durch ambulante Hilfeangebote erbracht, wie

  • Tagesaufenthalte,
  • ambulante Hilfen
  • Übergangswohnungen und - soweit diese ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen - durch stationäre Wohnangebote.  

An wen muss ich mich wenden?

Anträge auf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, stellen Sie bitte beim Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Sie wohnen und/ oder betreut werden.

Personen, die in den Städten Celle, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lingen/ Ems, der Landeshauptstadt Hannover oder der Hansestadt Lüneburg wohnen und/ oder betreut werden, stellen die Anträge bitte bei den Sozialämtern dieser Städte, deren Adressen Sie ebenfalls über den hinterlegten Link finden.

Soweit Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem SGB II gehören, sichern Sie sich bitte durch unverzügliche Beantragung - insbesondere der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Ihre diesbezüglichen, der Sozialhilfe vorgehenden Ansprüche.  

Sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe benötigen, wird Sie auch die aufnehmende Einrichtung bzw. der aufnehmende Dienst gern und umfassend informieren und unterstützen.  

Zuständige Stellen

Region Hannover - 50.06 - Team Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Adresse: Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover
Fahrplan
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover
Adresse: Gartenstraße 5, 31275 Lehrte
Fahrplan
Telefon: 05132 505-0
Fax: 05132 505-1099
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Ansprechpartner

Herr Raue
Telefon: +49 5132 505-3270
Fax: +49 5132 505-3299
Zuständig für:
Frau Kieselbach
Telefon: +49 5132 505-3275
Fax: +49 5132 505-3299
Zuständig für:
Herr Schoppmeier
Telefon: +49 5132 505-3278
Fax: +49 5132 505-3299
Zuständig für:

Datenschutzinformationen

Stadt Lehrte - Sachgebiet Zentrale Verwaltungsaufgaben
Adresse: Rathausplatz 1, 31275 Lehrte
Fahrplan
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Ansprechpartner

Frau Bialowicz
Telefon: +49 5132 505-1202
Fax: +49 5132 505-1299
Zuständig für:
Herr Erichsen
Telefon: +49 511 70040-321
Zuständig für:
Frau Fischer
Telefon: +49 5132 505-1204
Zuständig für:
Frau Kadatz
Telefon: +49 5132 505-1204
Zuständig für:
Herr Langner
Telefon: +49 5132 505-1425
Fax: +49 5132 505-1499
Zuständig für:
Frau Schmidt
Telefon: +49 5132 505-1250
Fax: +49 5132 505-1299
Zuständig für:
Frau Schulz
Telefon: +49 5132 505-1201
Fax: +49 5132 505-1299
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)