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Bitte beachten Sie:Vollständige Information können Sie nur erhalten, wenn Sie je nach Verfahren den Wohnort, den Ort der Betriebsstätte oder des Bauvorhabens angeben.

Halterauskunft Erteilung

Informationen, die beim Kraftfahrt-Bundesamt zu Ihrer Person gespeichert werden, können Sie online selbst einsehen. Dabei handelt es sich um Informationen

  • über geahndete Verkehrsverstöße und vorhandene Punkte (im Fahreignungsregister),
  • über zugelassene Kraftfahrzeuge (im Zentralen Fahrzeugregister) sowie
  • über vorliegende Fahrerlaubnisse (im Zentralen Fahrerlaubnisregister).

Diese Möglichkeit der Selbstauskunft haben nur Sie als betroffene Person. Dritte (etwa Ihr Arbeitgeber) können Ihre Daten nicht einsehen.

Um Ihre Informationen einzusehen, ist es lediglich notwendig, sich mit einem elektronisch lesbaren Personalausweis oder einem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes zu authentifizieren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Voraussetzungen

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eingeschaltetenm elektronischer Identitätsnachweis
  • passendes Kartenlesegerät
  • Ausweis-App-Software

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eingeschaltetenm elektronischer Identitätsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Unmittelbar – Online-Ausgabe der Auskunft im PDF-Format

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)