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Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)