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Ihr ausgewählter Ort: Hannover (300...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Eine sachkundige Person nach dem Arzneimittelgesetz anzeigen

Im Arzneimittelgesetz werden die Anforderungen an verschiedene verantwortliche Personen beschrieben. Dort ist geregelt, dass Sie für die Entscheidung über Herstellungserlaubnis, der zuständigen Stelle eine sachkundige Person mit entsprechender Qualifikation und Zuverlässigkeit anzeigen müssen. Ebenfalls ist jede Änderung unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

In Niedersachsen ist die Arzneimittelüberwachung durch die zentralen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg sichergestellt.

Zuständige Stellen

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Adresse: Freundallee 9a, 30173 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 9096-0
Fax: 0511 9096-199

Voraussetzungen

Sachkundige Personen müssen die notwendige Sachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzen.

Sie benötigen ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereichen Pharmazie, Chemie, Biologie, Human oder Veterinärmedizin

Welche Unterlagen werden benötigt?

Arbeitszeugnisse (Kopie)

Ausbildungsnachweis (Kopie)

Lebenslauf

Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.

Verpflichtungserklärung

Bis auf die Verpflichtungserklärung sind die übrigen Unterlagen nicht zwingend erforderlich. Dies ist abhängig von bereits vorhanden Unterlagen und Plausibilität im Einzelfall. 

Welche Gebühren fallen an?

Verfahrensablauf

Die Anzeige einer sachkundigen Person können Sie schriftlich, per Mail oder online vornehmen.

Sie zeigen die sachkundige Person mittels eines schriftlichen Antrages oder mittels des Online Dienstes an.

Die Anzeige geht dann in der Behörde ein.

Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.

Wenn bei der Prüfung fehlende Dokumente auffallen, wird die Person kontaktiert, welche die Anzeige erstellt hat und um Lieferung der fehlenden Dokumente gebeten.

Nach Einsendung der fehlenden Dokumente oder nach bestandener formeller Prüfung, wird die zuständige Behörde eine Entscheidung treffen.

Der Antrag kann bestätigt oder abgelehnt werden,

Die Entscheidung wird der anzeigestellenden Person mitgeteilt.

Danach wird eine Gebührenaufstellung erstellt und ebenfalls an die anzeigestellende Person, mit der Bitte um Zahlung zugesendet.

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Weiterführende Informationen

Bei Verstoß droht ein Bußgeld.

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfsbelehrung im Kostenbescheid enthalten.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)