Bestehende Wattführergenehmigung verlängern
Eine Wattführergenehmigung wird im Regelfall für die Dauer von sechs Jahren erteilt und für die gleiche Dauer verlängert. Die Befristung soll sicherstellen, dass regelmäßig überprüft werden kann, ob Sie weiterhin über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Verlängerungsbegehr unter Angabe der Wattbereiche oder Wattstrecken und Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen mit.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer.
Voraussetzungen
Es bedarf mehrerer Nachweise in Form von vorzulegenden Unterlagen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- Bestätigung der Durchführung von mindestens vier Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel mindestens zwei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre [Nachweis z. B. durch Auszug aus dem Laufbuch, § 5 Abs. 4 S. 3 NWattFVO] oder Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre. Hilfsweise kann der Nachweis aktueller Ortskenntnisse in einem Prüfungsgespräch erfolgen.
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- Nachweis über Teilnahme an einem Auffrischungskurs in Erster Hilfe
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- aktuelles Führungszeugnis (§ 30 BZRG)
- aktuelle ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Durchführung von Wattführungen
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Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 100,00 - 200,00 EURVorkasse: Neinhttps://resources-eu-stg.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ni5_1_as_40.pdfDie Gebühr ist abhängig von der Anzahl der genehmigten Gebiete/Strecke.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 5 WerktageDie Verlängerung Ihrer Genehmigung erfolgt nach Vollständigkeit der Nachweise und Unterlagen.
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 2 Niedersächsische Verordnung über Führungen auf Wattflächen (NWattFVO)
§ 55 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehör-dengesetz (NPOG)
§ 6g Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO-NPOG)
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
Gegen die Verlängerung oder die Versagung einer Verlängerung der Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Verlängerung Ihrer Genehmigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn deren Geltungsdauer bereits längere Zeit (mehr als sechs Monate) abgelaufen ist. Bitte beantragen Sie eine Verlängerung daher frühzeitig! Andernfalls kann eine Genehmigung lediglich neu erteilt werden, und es bedarf dann insbesondere eines erneuten Prüfungsgesprächs. Eine Erinnerung an ein nahendes Laufzeitende erfolgt seitens der zuständigen Behörde nicht.
Unterstützende Institutionen
Informationen für Wattführer:innen auf der Seite des Nationalparks Wattenmeer
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Fachlich freigegeben am
28.02.2023