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Ihr ausgewählter Ort: Hannover - OT Oststadt (30161)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Beschäftigung von Personen in Heimarbeit mitteilen

Unternehmen, die zum ersten Mal Heimarbeit vergeben, müssen vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten geplant sind. Unter Heimarbeit zählen zum Beispiel Produkttests oder Übersetzungstätigkeiten. Grundlage ist das Heimarbeitsgesetz (HAG). Es schützt Menschen, die in der eigenen Wohnung oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte für Unternehmen oder Zwischenmeister arbeiten. Das Gesetz soll Benachteiligungen gegenüber herkömmlichen Arbeitsplätzen verhindern. Die Schutzvorschriften für Heimarbeitende sind nicht verhandelbar. Individuelle Absprachen, die dagegen verstoßen, sind ungültig. Bei der Entlohnung von Heimarbeit sind Unternehmen an arbeitsrechtliche und tarifliche Vorgaben gebunden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Adresse: Alva-Myrdal-Weg 1 , 37085 Göttingen
Fahrplan
Telefon: 0551 5070-01
Fax: 0551 5070-250

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Aufstellung der Tätigkeit gemäß bindender Festsetzung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Verfahrensablauf

Die Heimarbeitsliste können Sie postalisch oder online dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen zusenden.

schriftlicher Ablauf:

  • Sie erstellen eine Anzeige, in der Sie Ihren Unternehmensname, Anschrift, Sitz des Unternehmens und die Art der Beschäftigung angeben.
  • Sie müssen die postalische Anzeige an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen schicken.
  • Nach Eingang der Anzeige überprüft die Behörde Ihre Anzeige.
  • In der Regel sind Sie damit ihrer Anzeigepflicht nachgekommen und es bedarf keiner weiteren Handlungen von Ihnen. Sie erhalten auch keine Empfangsbestätigung
  • Sie werden nur dann kontaktiert, wenn es Rückfragen gibt oder eine Nachbesserung durchgeführt werden muss.

Online Ablauf:

  • Sie melden sich im Online-Dienst an und erstellen damit Ihre Anzeige.
  • Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und die An-zeige wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
  • Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor Vergabe der Heimarbeit bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Für Hamburg wurde ein Online-Dienst entwickelt. Dieser wird auch bald in Niedersachsen verfügbar sein.

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)