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Ausstellung einer Denkmalauskunft beantragen

Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst.

Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, müssen Sie diese beim Landesamt für Denkmalpflege beantragen. Wenn es sich hierbei um ein bewegliches Denkmal oder um Zubehör von Baudenkmalen handelt, müssen Sie eine Berechtigung für den Erhalt der Auskunft nachweisen. Sie müssen hierfür entweder Eigentümer, Bevollmächtigter oder dinglich Berechtigter sein. Für Denkmale der Erdgeschichte und Bau- und Bodendenkmale können alle antragstellenden Personen eine Auskunft erhalten.

Nach Prüfung der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie die gewünschte Auskunft vom Landesamt für Denkmalpflege. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn gegebenenfalls mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
  • Die Art des von Ihnen zur Auskunft gewünschten Denkmals wird geprüft und die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen werden durchgesehen.
  • Wenn Sie berechtigt sind, eine Denkmalauskunft zu erhalten, wird diese vom Landesamt für Denkmalpflege ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Wenn Sie diesen Antrag für ein bewegliches Denkmal oder für Zubehör von Baudenkmalen stellen möchten, müssen sie Eigentümer, Bevollmächtigter oder dinglich Berechtigter sein
  • Für Bau- und Bodendenkmale sowie Denkmale der Erdgeschichte kann jedermann die Anfrage stellen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Adressangaben des Denkmals
  • Gegebenenfalls Vollmacht
  • Gegebenenfalls Nachweis der Eigentümerschaft
  • Gegebenenfalls Nachweis der dinglichen Berechtigung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 - 14 Tage
Die Bearbeitung ist bei einer nicht präzisen Angabe des betroffenen Objekts länger.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Fachlich freigegeben am

15.11.2022

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)