Rückmeldung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erhalten
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ihr Ziel ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzuspüren und zu verfolgen. Als Verpflichtete oder Verpflichteter müssen Sie der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen unter bestimmten Voraussetzungen verdächtige Geldbewegungen melden. Wenn Sie solche Verdachtsmeldungen abgegeben haben, erhalten Sie von der FIU in angemessener Zeit eine Rückmeldung zur Relevanz Ihrer Verdachtsmeldungen. Sofern Sie durch diese Rückmeldung Kenntnis von personenbezogene Daten erlangen, dürfen diese Daten ausschließlich genutzt werden für die Verbesserung
Sie müssen diese personenbezogenen Daten löschen
|
Verfahrensablauf
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung zu Ihren Verdachtsmeldungen über das Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (goAML). Der Versand der Rückmeldeberichte erfolgt ebenfalls über goAML. |
Voraussetzungen
Sie haben bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Verdachtsmeldungen abgegeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Für Sie fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Rückmeldeberichte werden grundsätzlich im auf das Berichtsjahr folgenden Jahr erstellt und versandt.
Anträge / Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (goAML)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
Fachlich freigegeben am
06.04.2021