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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Unterstützte Beschäftigung: Eine individuelle betriebliche Qualifizierung für Menschen mit Behinderungen beantragen


Die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung soll Ihnen durch individuelle Qualifizierungen direkt im Betrieb berufliche Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben bieten. Sofern Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie dafür die Kosten.

Sie erhalten die Chance auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen, die Ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht.

Nach dem Motto „erst platzieren, dann qualifizieren“ geht es möglichst schnell in einen Betrieb. Sie erweitern Ihre persönlichen Fähigkeiten, können Ihre Sozialkompetenz ausbauen und bekommen weiterführendes Wissen vermittelt.

Dafür steht Ihnen eine Qualifizierungstrainerin oder ein Qualifizierungstrainer zur Seite. Diese Person arbeitet für einen Anbieter, der Ihre Maßnahme umsetzt und begleitet. Dessen Aufgabe ist es auch, die betrieblichen Qualifizierungsplätze mit Ihnen zu suchen. Der Anbieter verfügt über ein großes regionales Netzwerk und hat viele Arbeitgeberkontakte.

Die individuelle betriebliche Qualifizierung ist in 3 Phasen unterteilt:

  • Einstiegsphase: Sie erproben berufliche Interessen und testen Ihre Fähigkeiten bei Bedarf in einem oder mehreren Betrieben. Mit Ihrer Qualifizierungstrainerin beziehungsweise Ihrem Qualifizierungstrainer suchen Sie nach geeigneten Qualifizierungsplätzen und erheben, in welchen Bereichen Sie Unterstützung und Qualifizierung brauchen.
  • Qualifizierungsphase: Sie erhalten eine praxisorientierte Qualifizierung und werden auf einem oder mehreren Qualifizierungsplätzen eingearbeitet. Zudem bekommen Sie an Projekttagen bei Ihrem Anbieter die berufsübergreifenden Kenntnisse vermittelt, die Sie für Ihre Arbeit brauchen.
  • Stabilisierungsphase: Diese beginnt sobald Sie den auf Sie zugeschnittenen Arbeitsplatz ausfüllen, Ihre Qualifizierungstrainerin beziehungsweise Ihr Qualifizierungstrainer feststellt, dass Sie keine Qualifizierung mehr brauchen und der Betrieb eine Übernahme in Aussicht stellt. Sie trainieren Ihre Aufgaben und Kompetenzen ausführlich im Berufsalltag und stärken und festigen Ihre Selbständigkeit. Darüber hinaus werden alle Beteiligten intensiv auf Ihre Beschäftigung vorbereitet. 

Wie lange die einzelnen Phasen dauern, richtet sich nach Ihren individuellen Erfordernissen.

Die individuelle betriebliche Qualifizierung dauert bis zu 24 Monate.

Im Einzelfall kann sie um maximal 12 Monate verlängert werden. Ziel ist es, dass Sie durch die betriebliche Qualifizierung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erhalten.

Während der individuellen betrieblichen Qualifizierung sind Sie kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert. Außerdem steht Ihnen entweder Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld zu.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Behinderung und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen der Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert und Sie brauchen deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein, brauchen aber aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung und andere Maßnahmen können Ihnen wegen Ihrer Behinderungen derzeit nicht ausreichend helfen, um am Arbeitsleben teilzuhaben.
  • Sie benötigen keine besonderen Angebote einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Verfahrensablauf

Damit Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

  • Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit.
  • In einem persönlichen Gespräch klären Sie gemeinsam, ob diese Maßnahme für Sie in Frage kommt.
  • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Förderung Ihnen dabei hilft, am Arbeitsleben teilzuhaben, werden Sie entweder bei einem Anbieter, der die Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit umsetzt, angemeldet oder zu möglichen Alternativen (Leistung als Persönliches Budget) beraten.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
  • Steht der Termin für den Start Ihrer Teilnahme an der Maßnahme fest, werden Sie informiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.

Rechtsbehelf

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)