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Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn  

  • eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

Bei gesunden Männern:

  • Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Voraussetzungen

Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Elektronische Gesundheitskarte

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

27.11.2020

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)