Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für Heilmittel.
Rechtsgrundlage
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für Heilmittel.
Rechtsgrundlage
Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)
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