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Spezieller Arten- und Biotopschutz

Als Biotopschutz bezeichnet man Maßnahmen, die dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung von Lebensräumen der Pflanzen- oder Tiergemeinschaften (Biozönose) dienen. Der Biotopschutz soll des Weiteren dazu beitragen, die Artendiversität auch außerhalb von Schutzgebieten zu erhalten. Der Artenschutz hingegen umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Arten durch den Menschen.

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)