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Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei Pflegefällen in der Familie. Beschäftigte können sich bis zu 24 Monate teilweise freistellen lassen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Fachlich freigegeben am

28.07.2017

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)